Die amtliche Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe zur Gewährleistung des Grundeigentums. Die Durchführung und die Nachführung der amtlichen Vermessung findet im Grundbuch Eingang. Artikel 950 des Zivilgesetzbuches ZGB bestimmt, dass die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch mit der Grundlage der amtlichen Vermessung geschieht. Siehe auchwww.cadastre.ch.