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Anleitung schulärztliche Untersuchungen Baselland
Teil I: Allgemeine Informationen
- Grundsätzliches
- schulärztliche Untersuchungen
- Neuzugezogene Kinder
- Dokumentation
Teil II: Anleitung für die schulärztlichen Untersuchungen
A: Ablauf bei Kindergarteneintritt
B: Ablauf 5. Primarschulklasse (7. Schuljahr)
C: Ablauf 2. Sekundarklasse (10. Schuljahr)
D: Inhalte der Untersuchungen
E: Kostenträger und Vergütung
Teil III: Adressen, Formulare und Vorlagen
- Adressen
- Links zu Formularen und Briefvorlagen
Teil I: Allgemeine Informationen
Grundsätzliches
Gesetzliche Grundlagen vom 01.08.2019: Schulgesundheitsgesetz (SGS 645), Schulgesundheitsverordnung (SGV 645.11)
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei schulärztliche Untersuchungen. Die Erziehungsberechtigten können wählen, ob sie ihr Kind durch eine Privatärztin, einen Privatarzt oder durch eine Schulärztin, einen Schularzt untersuchen lassen.Die Untersuchungen finden statt (ab Schuljahr 2020/21 geltend):
- bei Kindergarteneintritt: Untersuchung erfolgt nach den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
- 5. Primarklasse: Untersuchung durch Privatärztinnen, Privatärzte nach den Empfehlungen der SGP, Untersuchung durch die Schulärztinnen, Schulärzte gemäss den kantonalen Vorgaben.
- 2. Sekundarklasse (8. Klasse): es erfolgt eine Kontrolle des Impfstatus durch die jeweils gewählten Schulärztinnen, Schulärzte. Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schüler das Angebot einer individuellen freiwilligen Konsultation wahrnehmen.
Die Verantwortung für die Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen bzw. des Angebotes in der 2. Sekundarklasse liegt bei der Schulleitung.
Nebst der Untersuchung von Kindern stehen die Schulärztinnen, die Schulärzte den Schulen für Beratungen in gesundheitlichen Fragen sowie beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten zur Verfügung (s. SGG 645.1. §8).
Schulärztliche Untersuchungen
Alle Informationen zu den schulärztlichen Untersuchungen finden Sie im Kapitel Anleitung für die schulärztlichen Untersuchungen.
Neuzugezogene Kinder
Bei neu aus anderen Kantonen oder dem Ausland (auch im Laufe des Schuljahres) zugezogenen Kindern klärt die Schulleitung allfällig durchzuführende Untersuchungen ab, ggf. in Absprache mit der Schulärztin, dem Schularzt. Nicht durchgeführte bzw. nachzuholende Untersuchungen bedingen eine vollständige Untersuchung gemäss den kantonalen Vorgaben. Jedes neuzugezogene Kind erhält bei Schuleintritt eine Laufkarte von der Schule.
Dokumentation
Die medizinischen Untersuchungen sind gemäss Gesundheitsgesetz §24, Abs.2 zu dokumentieren und während 10 Jahren durch die untersuchende Ärztin, den untersuchenden Arzt aufzubewahren. Für die Dokumentation dienen bei Bedarf die Kopiervorlagen.
Die Schulleitung bestätigt im Jahresabschluss die Durchführung des schulgesundheitlichen Angebotes (Selbsttest im Klassenverband und Impfstatusbesprechung mit Schulärztinnen und Schulärzten im Beisein der jeweiligen Schülerinnen und Schüler) der 2. Sekundarklassen.
Laufkarte (mit Sichthülle)
Alle Kinder erhalten mit der Anmeldung für den Schuleintritt eine Laufkarte.
Die Untersuchung bei Kindergarteneintritt, in der 5. Primarklasse und die Impfstatuskontrolle in der 2. Sekundarklasse werden auf dieser Karte bestätigt. Die Karte wird während der Schulzeit in der Schule aufbewahrt und für die Untersuchungen den Erziehungsberechtigten übergeben. Nach Ende der Schulzeit wird die Laufkarte an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Information an die Erziehungsberechtigten
Sind die Erziehungsberechtigten bei der jeweiligen Untersuchung anwesend, werden sie direkt über die Befunde und allfällige Empfehlungen informiert. Sind die Erziehungsberechtigten nicht anwesend, erfolgt die Information schriftlich.
Teil II: Anleitung für die schulärztliche Untersuchung
A. Ablauf schulärztliche Untersuchung bei Kindergarteneintritt
Die Untersuchung bei Kindergarteneintritt erfolgt gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie, SGP, 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
Ort der Untersuchung
In der Regel findet die Untersuchung in der Praxis der Privatärztin, des Privatarztes bzw. der Schulärztin, des Schularztes statt. Die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten ist dabei erwünscht.
Wer |
Was |
Wann |
Schulleitung/ Sekretariat |
|
bei Anmeldung für den Kindergarten |
Lehrperson
|
|
August/ September |
Erziehungsberechtigte |
|
vor KG- Eintritt, bzw. August/ September |
Privatärztin, Privatarzt, Schulärztin, Schularzt |
|
vor KG- Eintritt, bzw. August/ September |
B. Ablauf schulärztliche Untersuchung 5. Primarschulklasse
Untersuchung 5. Primarklasse durch Privatärztin, Privatarzt; gemäss Empfehlungen der SGP, 10-Jahres-Vorsorgeuntersuchung
Untersuchung 5. Primarklasse durch Schulärztin, Schularzt; gemäss Anleitung schulärztliche Untersuchungen BL
Ort der Untersuchung
In der Regel findet die Untersuchung in der Praxis der Privatärztin, des Privatarztes bzw. der Schulärztin, des Schularztes statt.
Wer |
Was |
Wann |
Schulleitung/ Sekretariat |
|
vor Schuljahresbeginn |
Lehrperson
|
|
bei Schuljahresbeginn |
Erziehungsberechtigte |
|
Oktober/Dezember |
Privatärztin, Privatarzt, Schulärztin, Schularzt |
|
Oktober/Dezember |
C. Das Angebot für die 2. Sekundarklassen
- Das Angebot umfasst die folgenden zwei Punkte: Die Schülerinnen und Schüler füllen im Rahmen einer Klassenlektion einen anonymen Selbsttest zu gesundheitlichen Themen aus. Hierbei können Sie ihre Kontaktdaten angeben, wenn sie das Angebot einer weiteren Konsultation mit der Schulärztin, dem Schularzt wünschen.
- Zeitnah findet im Beisein der Schülerin, des Schülers eine persönliche Besprechung des Impfstatus mit der Schulärztin, dem Schularzt in den Räumlichkeiten der Schule statt. Die Impfausweise werden von den Schulärztinnen und Schulärzten vorgängig kontrolliert.
Weitere Informationen finden Sie in der Gesamtübersicht zum Angebot der 8. Klasse sowie in der Anleitung Ablauf, Ablaufschema Selbsttest sowie Schema Verantwortlichkeiten.
Wer |
Was |
Wann |
Schulleitung/ Sekretariat |
|
November/ Dezember
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Klassen-Lehrperson |
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Januar - April April – Juni |
Schulärztin und Schularzt
|
|
April - Juni |
D. Inhalte medizinische Untersuchung bei Kindergarteneintritt und in der 5. PrimarschulklassenDer Untersuchungsumfang umfasst mindestens folgende Untersuchungen:Kindergarten (KG)
Untersuchung bei Kindergarteneintritt erfolgt gemäss Empfehlungen der SGP, 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
5. Primarklasse
Untersuchung 5. Primarklasse durch Privatärztin, Privatarzt; gemäss Empfehlungen der SGP, 10-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
Untersuchung 5. Primarklasse durch Schulärztin, Schularzt
- Beurteilung des Allgemeinzustandes und der körperlichen Entwicklung mit Hilfe von Gewicht, Grösse und BMI
- Untersuchung von Haut, Herz, Lunge und Wirbelsäule
- HNO-Untersuchung mit Otoskopie und Audiometrie (Ablaufschema Gehöruntersuchung)
- Visuskontrolle mit Sehzeichentafel (Ablaufschema Augenuntersuchung)
- Kontrolle des Impfausweises und Empfehlung für nachzuholende Impfungen gemäss neuestem Impfplan des BAG
2. Sekundarklasse
Impfausweiskontrolle, Erfragen des Allgemeinbefindens und Rückmeldung zum Selbsttest.
E. Kostenträger und Vergütung
Die Kosten der Schulärztinnen und Schulärzten für die schulärztlichen Untersuchungen, wie auch für Beratungen in gesundheitlichen Fragen und zu einzelnen Schülerinnen und Schülern und beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten (s. SGS 645.§8), werden vom jeweiligen Schulträger übernommen.
Kindergarten und Primarschule: Gemeinden
Sekundarstufe: Kanton Basel-Landschaft (Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion).
Die schulärztliche Untersuchung bei Kindergarteneintritt ist Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und wird von den Krankenkassen finanziert. In der 5. Primarklasse geht die privatärztliche Untersuchung zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Einige Krankenkassen übernehmen diese Leistung (abzüglich dem Selbstbehalt). Die schulärztliche Untersuchung geht zu Lasten der Gemeinden.
In der 2. Sekundarklasse werden die Kosten für das Angebot vom Kanton (VGD) getragen.
Vergütung
Die Schulärztinnen und Schulärzte können nach Zeitaufwand abrechnen. Sie erhalten für ihre Leistungen nach § 12 des Schulgesundheitsgesetzes ein Honorar von CHF 190.- pro Stunde.
Die Rechnungsstellung ist mittels Formular an den jeweiligen Schulträger zu richten.
Teil III: Adressen, Formulare und Vorlagen
Adressen
Schulgesundheitskommission
Dr. med. Karin Seibold-Weiger, Präsidentin
ScolarMed CH
Vereinigung der in den schulärztlichen Diensten der Schweiz tätigen Fachpersonen
Telefon: 0041 (0)31 508 36 00
www.scolarmed.ch
info@scolarmed.ch
SGP
Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie
Telefon: 041 26 350 33 44
www.swiss-paediatrics.org
secretariat@swiss-paediatrics.org
Formulare und Briefvorlagen
Für Schulen
Laufkarte mit Sichthülle (SBMV Bestell-Nr. 5430003)
Auf der Laufkarte werden die durchgeführten schulärztlichen Untersuchungen durch die Schulärztin, den Schularzt oder die Privatärztin, den Privatarzt bestätigt. Die Laufkarte begleitet den Schüler / die Schülerin durch die Schulstufen (d. h. sie wird jeweils in der aktuell besuchten Schule aufbewahrt) und dient der Kontrolle, ob und durch wen ein Kind untersucht wurde. Nach Ende der Schulzeit wird die Laufkarte an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Musterbriefe an die Erziehungsberechtigten (für Schulen)
Es stehen Vorlagen für die Briefe an die Erziehungsberechtigten der Kinder über die schulärztliche Untersuchung im Kindergartenalter und der 5. Klasse sowie dem Angebot in der 8.Klasse (2. Sekundarklasse) zur Verfügung.
- Brief an Erziehungsberechtigte KG (ab Einschulung Schuljahr 2020/21 geltend)
- Brief an Erziehungsberechtigte 5. Primarklasse (ab Schuljahr 2020/21 geltend)
- Brief an Erziehungsberechtigte 2. Sekundarklasse (ab Schuljahr 2020/21 geltend)
Brief an Erziehungsberechtigte neuzugezogener Schülerinnen und Schüler
Für Schulärztinnen und Schulärzte
- Kopiervorlage Untersuchung KG_Primarschule (Dokumentation für Schulärztinnen und Schulärzte)
- Kopiervorlage Impfausweiskontrolle (Bericht und Empfehlungen Impfstatus an die Erziehungsberechtigten)
- Ablaufschema Augenuntersuchung_Fernvisus
- Ablaufschema Gehöruntersuchung
- Abrechnungsformular 5. Primarklasse
- Abrechnungsformular 2. Sekundarklasse
- Schulgesundheitliches Angebot 8. Klasse