Die Abteilung Medizinische Dienste, mit dem Kantonsarzt und der Kantonszahnärztin, erfüllt die ihr durch das Gesetz übertragenen, hoheitlichen Aufgaben. Dazu gehören die Erteilung von Praxisbewilligungen für Ärzte/innen, Zahnärzte/innen und anderen Gesundheitsberufen. Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen von Infektionskrankheiten werden entgegengenommen und falls nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet. Der Dienst erteilt Kosten-Gutsprachen für ausserkantonale Hospitalisationen, kümmert sich um Fragen des Rettungswesens und engagiert sich für die Zahngesundheit der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und der Jugendlichen.
Bewilligungen
Wir sorgen für hohe qualitative Standards im Kantonalen Gesundheitswesen. Hier erhalten Sie Informationen zu unseren verschiedenen Bewilligungen.