Bewilligungen
Wir sorgen für hohe qualitative Standards im Kantonalen Gesundheitswesen. Hier erhalten Sie Informationen zu unseren verschiedenen Bewilligungen.
Zuständig sind die entsprechenden Abteilungen im Amt für Gesundheit.
Alle bewilligungsrelevanten Anfragen und Mitteilungen werden unter folgender E-Mail-Adresse: bewilligungen-afg@bl.ch bearbeitet. Betriebsbewilligungen
Alles rund um die Betriebsbewilligungen finden Sie hier.
Berufsausübungsbewilligung
Gesundheitsfachpersonen, die ihre berufliche Tätigkeit im Kanton Basel-Landschaft fachlich eigenverantwortlich ausüben, müssen über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen, die vom Amt für Gesundheit ausgestellt wird. Dies gilt auch für angestellte Fachkräfte, sofern sie ihre Aufgaben fachlich eigenverantwortlich ausführen.
Um eine Berufsausübungsbewilligung zu beantragen und ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online zu verwalten, steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung.
Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.
Meldepflicht für zeitlich begrenzte Tätigkeit im Kanton Basel-Landschaft
Gesundheitsfachpersonen aus der EU oder anderen Kantonen können während 90 Tagen pro Jahr ihre Dienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft ausüben.
Ausserkantonale Bewilligung
Mit einer Berufsausübungsbewilligung aus einem anderen Kanton ist es ihnen gestattet, im Kanton Basel-Landschaft ohne separate Bewilligung in eigener fachlicher Verantwortung für insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr tätig zu sein. Beachten Sie jedoch, dass die Beschränkungen und Bedingungen Ihrer bestehenden Bewilligung auch für diese Tätigkeit gelten. Es ist erforderlich, dass Sie sich bei uns melden.
Meldeformular 90 Tage