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Ambrosia
Die Tatsache, dass seit 2006 in der Schweiz eine Melde- und Bekämpfungspflicht für Ambrosia besteht, zeigt, dass man sich vor dieser Pflanze besser in Acht nimmt. Auch in der Pflanzenschutzverordnung wird sie als „besonders gefährliches Unkraut“ bezeichnet.
Ambrosia ist eine ursprünglich nordamerikanische Pflanze. Durch ihr grosses Vermehrungspotential hat sie sich aber in den letzten 150 Jahren auch in ganz Europa verbreitet. Gesundheitliche Schäden können durch die Pollen der Pflanze verursacht werden, diese sind nämlich stark allergen. Bereits wenige Pollen reichen aus, um allergische Symptome bis hin zum allergischen Asthma auszulösen.
Der fremde Eindringling
Die Pflanze Ambrosia - auch als aufrechtes Traubenkraut bezeichnet - ist ursprünglich in Nordamerika beheimatet. Durch die Zunahme des transatlantischen Handels im 19. Jahrhundert gelangte Ambrosia aber auch auf das europäische Festland. Über die Jahre breitete sich Ambrosia in ganz Europa aus, speziell aber im französischen Rhônetal, in der Poebene und im Balkan.
Im Jahr 1865 wurde Ambrosia in der Schweiz zum ersten Mal botanisch beschrieben. Lange blieb es um die Pflanze in der Schweiz relativ ruhig. Erst Ende des 20. Jahrhunderts wurde in Grenzregionen, vor allem im Tessin und in Genf, ein vermehrtes Vorkommen von Ambrosia festgestellt. Besorgt um die gesundheitlichen Folgen arbeiteten die Behörden Bekämpfungsstrategien aus. Seit 2006 wird Ambrosia in der Pflanzenschutzverordnung als „besonders gefährliches Unkraut“ bezeichnet und eine Melde- und Bekämpfungspflicht wurde eingeführt.
Ambrosia ist eine sogenannte Ruderalpflanze, d.h. sie kann überall auf offenem Boden keimen und gedeihen. Sie ist am ehesten in Privatgärten, öffentlichen Grünanlagen, an Strassenrändern, in Kiesgruben, auf Baustellen und landwirtschaftlichen Flächen anzutreffen. Selten trifft man die Pflanze jedoch in höheren Lagen, in den Voralpen und Alpen an.
Vor einigen Jahren war die grösste Verbreitung von Ambrosia-Samen auf kontaminiertes Vogel- und Kleintierfutter zurückzuführen. Deswegen gilt seit 2007 ein maximal zulässiger Anteil an Ambrosiasamen in Tierfutter.
Der Lebenszyklus von Ambrosia
Im Frühling keimen die Ambrosiasamen und reifen über die Sommermonate zu Pflanzen mit einer Grösse von 10 – 180 cm. Ambrosia besitzt ein extrem grosses Vermehrungspotential. Eine Pflanze produziert zwischen 100 und 3‘000 Samen. Die Blütezeit von Ambrosia ist von Juli bis September. In dieser Zeit läuft die Pollenproduktion der Pflanze auf Hochtouren und je nach Wind können die Pollen bis zu 200 km weit fliegen. Im Herbst stirbt die Pflanze ab. Nur die Samen überleben den Winter und sprossen im kommenden Frühling wieder.
Kleine Pollen mit grossen Auswirkungen
Die Ambrosiapflanze ist wegen ihrer stark allergenen Pollen schädlich für den Menschen. Um eine Allergie auszulösen reichen 11 Ambrosiapollen pro m3 aus (im Vergleich 50 Gräserpollen pro m3). Die Allergie äussert sich in Juckreiz an Nase und Augen, wässrigem Schnupfen und Niesattacken. Die Pollen sind sehr klein und gelangen leicht in die unteren Atemwege. Dort können sie Husten, Atembeschwerden und Asthma auslösen. Da die Blütezeit der Ambrosia erst im Juli beginnt und bis September anhalten kann, wird die ganze Pollensaison deutlich verlängert, was eine weitere Belastung für Allergiker darstellt.
Untersuchungen haben gezeigt, dass 8% der Schweizer Bevölkerung und 21% der Allergiker auf Ambrosia sensibilisiert sind. Dies bedeutet, dass diese Menschen bei höheren Ambrosiapollen-Konzentrationen potentiell allergisch reagieren können. Es ist davon auszugehen, dass mit dauerhaft erhöhten Ambrosiapollen-Konzentrationen mehr Menschen auf die Pflanze sensibilisiert werden.
Die Situation in der Schweiz
In den meisten Regionen der Schweiz sind die Pollenbelastungen glücklicherweise gering, so dass bisher kaum Fälle durch Ambrosia induziertes Asthma beschrieben wurden. In der Pollenverteilung ist jedoch ein klarer West-Ost-Gradient erkennbar. Dies ist durch den erhöhten Pollenflug aus dem französischen Rhônetal zu erklären. Die erhöhten Konzentrationen im Tessin sind durch den Pollenflug aus Italien erklärbar. In der Region Basel waren in den letzten Jahren nur schwache bis mässige Pollenbelastungen zu verzeichnen. Es gibt aber jedes Jahr vereinzelt Tage, an denen starke Belastungswerte erreicht werden können. Weitere Informationen zum Pollenflug findet man unter Pollenkalender der Schweiz.
Das Ziel: die Schweiz ohne Ambrosia
Seit 2006 besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht für Ambrosia. Die Meldung soll an die zuständige Behörde der Gemeinde oder dem Kanton erfolgen. Unter www.ambrosia.ch finden Sie die zuständige Meldestelle für Ihren Wohnkanton. Für den Kanton Basel-Landschaft ist folgende Meldestelle zuständig:
Landwirtschaftliches Zentrum EbenrainKantonaler PflanzenschutzdienstPostfach4450 Sissach
Tel. 061 552 21 17
Besitzer und Bewirtschafter von mit Ambrosia kontaminierten Flächen haben die Pflicht, die Pflanzen mittels angepasster Massnahmen zu entfernen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Melden Sie die Pflanze bei der entsprechenden Stelle. Die Meldestelle kann Sie darum bitten, ein gutes digitales Bild der Pflanze zuzusenden. Dies kann zur eindeutigen Identifikation von Ambrosia beitragen.
- Reissen Sie die Pflanze aus.
- Kontrollieren Sie die Fundstelle jährlich. Ambrosia-Samen können über mehrere Jahre im Boden keimfähig bleiben und wieder spriessen.
Ist eine Fläche von mehreren Quadratmetern von Ambrosia besiedelt, können auch andere Bekämpfungsmassnahmen, z.B. durch chemische Hilfsmittel, indiziert sein. Die autorisierte Meldestelle wird Sie jedoch instruieren, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kleine Pollen mit grossen Auswirkungen
Die Ambrosiapflanze ist wegen ihrer stark allergenen Pollen schädlich für den Menschen. Um eine Allergie auszulösen reichen 11 Ambrosiapollen pro m3 aus (im Vergleich 50 Gräserpollen pro m3). Die Allergie äussert sich in Juckreiz an Nase und Augen, wässrigem Schnupfen und Niesattacken. Die Pollen sind sehr klein und gelangen leicht in die unteren Atemwege. Dort können sie Husten, Atembeschwerden und Asthma auslösen. Da die Blütezeit der Ambrosia erst im Juli beginnt und bis September anhalten kann, wird die ganze Pollensaison deutlich verlängert, was eine weitere Belastung für Allergiker darstellt.
Untersuchungen haben gezeigt, dass 8% der Schweizer Bevölkerung und 21% der Allergiker auf Ambrosia sensibilisiert sind. Dies bedeutet, dass diese Menschen bei höheren Ambrosiapollen-Konzentrationen potentiell allergisch reagieren können. Es ist davon auszugehen, dass mit dauerhaft erhöhten Ambrosiapollen-Konzentrationen mehr Menschen auf die Pflanze sensibilisiert werden.