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- Schlichtungsstellen
Schlichtungsstellen
Die Schlichtungsstellen versuchen in formloser Verhandlung eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Sie sind für das ganze Gebiet des Kantons Basel-Landschaft zuständig.
Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten
Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten des Kantons Basel-Landschaft ist zuständig bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen, die sich im Kanton Basel-Landschaft befinden. Wir erteilen Rechtsauskünfte und führen Schlichtungsverhandlungen durch.
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
Die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben ist zuständig bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen bei direkter oder indirekter Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts, des Zivilstandes oder der familiären Situation. Wir erteilen Rechtsauskünfte und führen Schlichtungsverhandlungen durch.
Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft haben ein Recht auf Schutz ihrer sexuellen Integrität am Arbeitsplatz. Mitarbeitende, die sexuell belästigt wurden, können bei der Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz eine Meldung machen. Die Kommission kann im Anschluss daran der Anstellungsbehörde gegebenenfalls Empfehlungen abgeben und Anträge auf geeignete Massnahmen beantragen.