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Sexuelle Integrität am Arbeitsplatz
Kontakt
Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am ArbeitsplatzMitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft haben ein Recht auf Schutz ihrer sexuellen Integrität am Arbeitsplatz. Mitarbeitende, die sexuell belästigt wurden, können bei der Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz eine Meldung machen. Die Kommission kann im Anschluss daran der Anstellungsbehörde gegebenenfalls Empfehlungen abgeben und Anträge auf geeignete Massnahmen beantragen. |
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Rheinstrasse 16, Postfach 4410 Liestal |
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Kanzlei und telefonisch Rechtsberatung: Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr |
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Persönliche Rechtsberatung vor Ort (ohne Voranmeldung): Dienstag, 09.00 - 11.00 Uhr Mittwoch, 14.00 - 16.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass während den Schulferien keine Rechtsberatungen vor Ort stattfinden. |
Rheinstrasse 16 |
Vorsitz und Kommission
Vorsitz |
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Kanzlei |
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Kommission |
Interessenvertretung der Arbeitnehmenden |
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Interessenvertretung der Arbeitgebenden |
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