Opferhilfe
- Aktuelle Projekte
Die Schweiz hat 1997 die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Deshalb sind Bund und Kantone dazu verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz sensibilisiert die kantonale Verwaltung im Bereich der Kinderrechte und zum übergeordneten Kindesinteresse.
- Allgemeine Infos
Wer erhält Hilfe nach Opferhilfegesetz?
- Anlaufstellen für Notfälle
Speziell für Kinder und Jugendliche in Not. Machst du dir Sorgen? Brauchst du Hilfe? Diese Stellen sind speziell für dich da.
- Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen & Spitex
Wenn es zum Konflikt kommt - Wer auf Pflege und Unterstützung angewiesen ist, hat tagtäglich mit Institutionen zu tun. Eine einzelne Person, manchmal begleitet von ihrer Familie, muss sich zurechtfinden in einer komplexen Organisation.
- Beratungsangebote
Sowohl für Kinder und Jugendliche, Privatpersonen und Eltern, als auch für Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten und mit Fragen zum Kindesschutz konfrontiert werden, gibt es im Kanton Basel-Landschaft eine Reihe von Beratungs- und Anlaufstellen.
- Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel
Im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft leistet und vermittelt die Beratungsstelle Hilfe an Opfer oder Angehörige von Opfern von Straftaten, wie es das Opferhilfegesetz (OHG) vorsieht.
- Diskriminierung im Erwerbsleben
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben.
- Gewalt im Alter
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. In der Schweiz ist häusliche Gewalt ein Offizialdelikt. Erhalten Behörden Kenntnis davon, gehen sie dagegen vor.
- Kindesschutz
In einem weiten Sinne bedeutet Kinderschutz alle jene Bestrebungen, Massnahmen und gesetzlichen Bestimmungen, die die Entwicklung der Kinder fördern und sie vor Gefährdungen schützen sollen.
- Opferhilfe
Erstatten Sie in jedem Fall eine Strafanzeige bei der Polizei oder wenden Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft. In Notfällen melden Sie das Delikt bitte über den Polizei-Notruf Telefon 112.
- Sexuelle Integrität am Arbeitsplatz
Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
- Über uns
Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz versteht sich als kantonale Anlauf-, Koordinations- und Projektstelle für Fragen des Kindesschutzes und der Kinderrechte. Seine Tätigkeiten sind auf die Problemlagen ausgerichtet, die national und international als Kindeswohlgefährdungen gelten.
- Unterlagen für Fachpersonen
Grundlagendokumente, Dokumente Bereich Schule, Dokumente Bereich Frühe Kindheit.