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- Arbeits- und Ruhezeiten
Arbeits- und Ruhezeiten
Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern. Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag festgelegt wird. Das Arbeitsgesetz legt sowohl die Höchstarbeitszeiten als auch die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest.
Detaillierte Angaben zu den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen wie beispielsweise
- zur Tages- und Abendarbeit
- zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit
- zur Überzeitarbeit
- zur Ruhezeit
- zur Nacht- und Sonntagsarbeit
- zum Pikettdienst
- zur Arbeitszeiterfassung
finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).
Weiterführende Links
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)
- Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5)
- SECO Arbeitnehmerschutz
- SECO Merkblätter und Checklisten
- SECO Broschüren und Flyer
- SECO Wegleitung zum Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2
- SECO Wegleitung zur Jugendarbeitsschutzverordnung