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Arbeitsmarktaufsicht
Im Bereich der Arbeitsmarktaufsicht kontrolliert das KIGA Baselland im Auftrag des Kantons und des Bundes die Einhaltung der flankierenden Massnahmen (im Rahmen der Personenfreizügigkeit), die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Auftragnehmer bei Aufträgen innerhalb des öffentlichen Beschaffungswesen und setzt Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit um.Flankierende Massnahmen
Im Jahre 2004 wurden die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eingeführt – diese sollen für ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Firmen sorgen und die Arbeitnehmenden vor missbräuchlicher Unterbietung der Schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen.
Die flankierenden Massnahmen umfassen die folgenden Regelungen:
- Das Entsendegesetz verpflichtet die ausländischen Arbeitgebenden bei Entsendungen in die Schweiz die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen einzuhalten.
- Wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen können zur erleichterten Allmeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages führen, damit alle in der entsprechenden Branche tätigen Firmen die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages einhalten müssen.
- In Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag können bei wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden. Dadurch werden alle in der entsprechenden Branche tätigen Firmen zur Einhaltung dieser Mindestlöhne verpflichtet.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO beaufsichtigt den Vollzug der flankierenden Massnahmen durch die kantonalen Kontrollorgane. Verstösse gegen das Entsendegesetz werden mit Verwaltungsbussen oder Dienstleistungssperren von den kantonalen Behörden geahndet und an das SECO gemeldet.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wird als Verletzung von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht definiert. Im Kanton Basel-Landschaft gelten nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) zusätzlich auch Verletzungen von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Sozialhilfe- und des Arbeitsrechts als Schwarzarbeit. Schwarzarbeit verursacht zahlreiche Probleme und schadet den Arbeitnehmenden, sowie auch der Wirtschaft - somit schadet Schwarzarbeit allen!
Verdacht auf Schwarzarbeit jetzt melden!
Für Sie als Arbeitnehmende bedeutet dies:
Wenn Sie schwarz arbeiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz bei Unfällen oder Krankheit. Ihre Altersrente wird nicht aufgebaut und bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Ebenso können Sie Ihre Lohnansprüche oder Ihren Kündigungsschutz nicht rechtlich durchsetzen.
Für Sie als Arbeitgeberschaft bedeutet dies:
Wenn Sie als Arbeitgeberschaft Schwarzarbeit unterstützen, machen Sie sich strafbar. Im Kanton Basel-Landschaft ist der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt, wenn die gesetzlichen Melde- oder Bewilligungspflichten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche verletzt werden:
- Arbeitsrecht
- Ausländerrecht
- Sozialhilferecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
Öffentliches Beschaffungswesen
Die Fachstelle Submissionen des KIGA Baselland kontrolliert die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Auftragnehmer im Rahmen des Vollzugs der
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vo EG IVöB).
Die Auftraggeber sind aufgefordert, der Fachstelle Submissionen Kopien von rechtskräftigen Zuschlagsentscheiden zu übermitteln. Die Auftraggeber sind der Kanton, die Gemeinden und die Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben.
Der Zuschlagsentscheid hat für die Kontrolle nachfolgende Informationen zu enthalten:
- Name Auftraggeber
- Name Auftragnehmer
- Namen allfälliger Subunternehmer
- Bezeichnung Projekt/Objekt
- Ausführende Tätigkeiten
- Art des Vergabeverfahrens
- Höhe der Zuschlagssumme
- Kontaktperson des Auftraggebers
- Zeitpunkt der Ausführung
Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen
Die Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft (TPK) ist das beratende Organ des Regierungsrates für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und für die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Das KIGA Baselland beobachtet im Auftrag der TPK den Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Landschaft in Branchen ohne zwingende Mindestlöhne und stellt (missbräuchliche) Unterbietungen der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne fest.
Bei einer wiederholt missbräuchlichen Unterbietung des üblichen Lohnes wird ein Verständigungsverfahren mit den betroffenen Arbeitgebenden eingeleitet.
Scheitert dieses Verfahren, so können die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung in bestehenden Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärt oder zeitlich befristete Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt werden.
Formulare und Merkblätter
Flankierende Massnahmen
Musterprozess Vollzug der flankierenden Massnahmen
Internationaler Lohnvergleich
Weiterführende Links
Schwarzarbeit
Meldung Verdacht auf Schwarzarbeit
Merkblatt für Arbeitnehmer Schwarzarbeit
Beschaffungsgesetz
Meldeformular Submissionen
Arbeitsmarktbeobachtung
Wegleitung Arbeitsmarktbeobachtung entsandtes Personal
Erhebungsformular Arbeitsmarktbeobachtung entsandtes Personal Einzelperson
Erhebungsformular Arbeitsmarktbeobachtung entsandtes Personal als .xlsx
Wegleitung Arbeitsmarktbeobachtung CH-Firmen
Erhebungsformular Arbeitsmarktbeobachtung CH Firmen
Erhebungsformular Arbeitsmarktbeobachtung CH-Firmen als .xslx
Weiterführende Links
Personenfreizügigkeit und flankierende Massnahmen (SECO)
Entsendung in die Schweiz
entsendung.admin.ch
Entsendegesetz (EntsG)
Entsendeverordnung (EntsV)
Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG)
Verordnung über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAV)
Schwarzarbeit (SECO)
Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)
Verordnung gegen die Schwarzarbeit (VOSA)
Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA)
Verordnung über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (VSA)
Kontaktadressen

Tel. 061 552 77 77
Fachstelle Flankierende Massnahmen
flam@bl.ch
Fachstelle Schwarzarbeit
schwarzarbeit@bl.ch
Fachstelle Submissionen
submissionen@bl.ch
Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen
tpk-flam@bl.ch