Verkauf und Lagerung von Feuerwerk und Sprengstoff
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit erteilt Bewilligungen im Zusammenhang mit Feuerwerk oder Sprengmittel. Grundregel
Wer mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen umgeht, ist verpflichtet, zur eigenen Sicherung sowie zum Schutze von Leben und Gut alle nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Massnahmen zu treffen.
Die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerk oder Sprengstoff sind im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig.
Bewilligungsgesuche sind mit diesem Formular einzureichen.
Die Bewilligung wird nach Besichtigung des Stand- und Lagerorts und nach positiver Beurteilung aller Voraussetzungen durch das KIGA Baselland erteilt.
Die Bewilligungsinhaber haben die Auflagen des Sprengstoffgesetzes und der dazugehörigen Verordnung einzuhalten.
Fristen
Das Gesuch für eine Erstbewilligung oder für eine Abänderung der bestehenden Bewilligung (z. B. neue verantwortliche Person) ist dem KIGA Baselland spätestens vier Wochen vor Verkaufsbeginn schriftlich einzureichen.