Waffen & Schiessen
- Schiesspflicht
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
- Verkauf und Lagerung von Feuerwerk und Sprengstoff
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit erteilt Bewilligungen im Zusammenhang mit Feuerwerk oder Sprengmittel.
- Waffen und Sprengstoff
Am 19. Mai 2019 wurde die EU-Waffenrichtlinie vom Stimmvolk angenommen. Am 15. August 2019 ist das revidierte Waffengesetz in Kraft getreten. Nachstehend finden Sie unter anderem die wichtigsten Fragen zum neuen Waffengesetz.
- Waren & Handel
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit überwacht den Handel mit Waren. Es führt in regelmässigen Abständen Kontrollen durch und gewährleistet für alle Mitbewerber die gleichen Rahmenbedingungen.