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Stellensuche / Arbeitsbemühungen
Die Pflicht zur Stellen suche beginnt schon vor der Arbeitslosigkeit
Sobald Sie die Kündigung erhalten oder selbst kündigen, müssen Sie sofort eine neue Stelle suchen und Ihre Suchbemühungen dokumentieren. Sofern Sie einen befristeten Vertrag haben, müssen Sie 3 Monate vor Ablauf des Vertrages mit der Stellensuche beginnen. Zur Dokumentation Ihrer Arbeitsbemühungen können Sie das Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (NpA)" der Arbeitslosenversicherung nutzen.
Persönliche Arbeitsbemühungen
Wenn Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen oder zur Stellenvermittlung angemeldet sind, müssen Sie sich ausreichend und passend um eine neue Stelle bewerben. In der Regel werden 8-10 Arbeitsbemühungen pro Monat erwartet. Die für Sie geltende Anzahl der zu erbringenden Arbeitsbemühungen vereinbaren Sie mit Ihrer RAV-Beratung im Erstgespräch. Während Ihrer Anmeldung beim RAV müssen Sie das Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" monatlich korrekt und vollständig ausfüllen und bis spätestens zum 5. Tag des Folgemonats bei der zuständigen Stelle einreichen. Alternativ hierzu können Sie Ihre Angaben im Job-Room auf arbeit.swiss elektronisch erfassen und so der zuständigen Stelle elektronisch übermitteln.