Der Kanton berät Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft) im Hinblick auf den Kauf und die Projektierung des Neu-, Um- und Ausbaus sowie die Sanierung von Mietwohnraum im Kanton Basel-Landschaft. Der Regierungsrat kann eine geeignete Institution mit der Beratung betrauen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Hochbauamt.