Die Gerichte sind für die Rechtsprechung zuständig, sie gewähren Rechtsschutz, wo dieser verlangt wird. Neben Legislative und Exekutive ist die Judikative die dritte Staatsgewalt.
Die Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte sowie Entscheide weiterer Vorinstanzen können an die übergeordnete Instanz weitergezogen werden. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Kantonsgericht in Liestal die oberste gerichtliche Instanz mit vier Abteilungen. Entscheide des Kantonsgerichts können in der Regel an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden, die höchste richterliche Instanz in der Schweiz.