Das Steuer- und Enteignungsgericht ist zuständig für die Rechtsprechung in denjenigen Sachgebieten, die ihm durch die Gesetzgebung zugewiesen sind. Das Steuer- und Enteignungsgericht in Liestal ist mit der Abteilung Steuergericht für Beschwerden und Rekurse im Steuerrecht sowie mit der Abteilung Enteignungsgericht für Beschwerden im Erschliessungsabgaberecht und die Festsetzung von Enteignungsentschädigungen zuständig.
Organisation des Steuer- und Enteignungsgerichts
Das Steuer- und Enteignungsgericht besteht aus zwei Abteilungen:
Die beiden Abteilungen werden je von einem Präsidium geleitet. Der Abteilung Steuergericht gehören acht Richterinnen und Richter, der Abteilung Enteignungsgericht vier Richterinnen und Richter an, wobei sich die Abteilungen aus den Richterinnen und Richtern der anderen Abteilung ergänzen können. Jede Abteilung des Gerichts behandelt ihre Fälle selbständig.