Einreise, Aufenthalt & Bewilligungen
- Ausweis N
Asylsuchende sind Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Sie dürfen sich in der Regel nach Einreichung des Asylgesuchs bis zum Abschluss des Verfahrens in der Schweiz aufhalten.
- Ausweis S
Seit 1. Oktober 1999 sieht das Asylgesetz vor, dass die Schweiz Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehend Schutz gewähren kann.
- Bewilligungen
Die verschiedenen Ausweiskategorien lassen sich in zwei Hauptbereiche aufteilen: den sogenannten Ausländerbereich, welcher sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes abstützt, und den Asylbereich, die Ausweiskategorien, welche sich aus den Bestimmungen des Asylgesetzes ableiten.
- Erwerbstätigkeit von Ausländer/innen
Das KIGA Baselland ist zuständig für die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen für ausländische Arbeitskräfte inklusive aller Kontingentsfragen.
- Formulare
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Gesuchs derzeit bis zu vier Monaten dauern kann.
- Merkblätter
- Statistische Kennzahlen zu Migration, Integration und Asyl
Hier finden Sie Statistiken zu Migration, Integration und Asyl im Kanton Basel-Landschaft. Die Grafiken und Informationen zeigen Entwicklungen der Bevölkerung und bieten Einblicke in relevante Datenquellen.
- Willkommen
Um Neuzuziehenden Personen den Neustart in der Schweiz zu erleichtern, wurde die Internetseite www.hallo-baselland.ch entwickelt.