Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist im Kanton Basel-Landschaft aus mehreren Gründen wichtig. Er dient einerseits einer sicheren, volkswirtschaftlich optimalen und umweltgerechten Energieversorgung, wie es in der Kantonsverfassung postuliert ist. Andererseits hilft er dabei, die Treibhausgasemissionen wie von der Stimmbevölkerung gewünscht bis 2050 auf Netto-Null abzusenken. Das kantonale Energiegesetz gibt konkret folgende Ziele vor:
Der Endenergieverbrauch ohne Mobilität ist im Kanton bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 2000 (6'500 GWh) um 40 Prozent zu reduzieren (§ 2 Abs. 1 EnG BL).
Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) soll bis zum Jahr 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden (§ 2 Abs. 2 EnG BL).
Der Kanton strebt an, die Abhängigkeit von importierter nicht erneuerbarer Energie so weit wie möglich unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Interessen zu reduzieren (§ 2 Abs. 5 EnG BL).
Transformations- und Absenkpfad für die Dekarbonisierung der Versorgung von Gebäuden mit Komfortwärme im Kanton Basel-Landschaft. Quelle: PLANAR 2020. Der Strombedarf für Wärmepumpen ist in der Umweltwärme enthalten. Abnahme des Wärmebedarfs bis 2035 um -16 %, bis 2050 um -32 %.