Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit einer Lern- oder Sprachstörung oder Behinderung, die deshalb bei Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch auf einen so genannten Nachteilsausgleich: Die äusseren Bedingungen, die Form oder die Aufgabenstellung der Leistungserhebung wird so verändert, dass der Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten eine faire Chance, ihr vorhandenes Potenzial umzusetzen. Dazu legt die Schulleitung in Absprache mit dem pädagogischen Team individuelle und zeitlich definierte Massnahmen fest. Das können zum Beispiel Zeitzuschläge, veränderte Prüfungsmodalitäten, technische Hilfsmittel oder Assistenzpersonen sein.
Der Nachteilsausgleich kommt mit Einschränkungen auch bei Checks und Übertrittsprüfungen zur Anwendung. Es handelt sich jedoch um keine Massnahme zur Prüfungserleichterung, sondern korrigiert eine unausgeglichene Situation. So wird einer Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, vorgebeugt.
Reguläre Lernziele
Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich arbeiten mit den regulären Lernzielen. Eine qualitative oder quantitative Reduktion der Lernziele darf nicht erfolgen. Die Lernzielerreichung durch die Schülerinnen und Schüler wird entsprechend angemessen überprüft. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Abklärung & Abgrenzung
Die Feststellung eines Nachteilsausgleichs erfolgt durch eine kantonale Abklärungsstelle – durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder durch die Kinder und Jugenpsychiatrie Basel-Landschaft (KJP).
Vom Nachteilsausgleich zu unterscheiden, sind die so genannten Individuellen Lernziele. Diese Massnahme ist für Schülerinnen und Schüler relevant, bei denen gravierende kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Individuelle Lernziele befreien im Unterschied zum Nachteilsausgleich von den durch den Lehrplan vorgegebenen, regulären Lernzielen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Speziellen Förderung und im Konzept zum Nachteilsausgleich.