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Lehrmittel Volksschule
Im Kanton Basel-Landschaft gilt die Geleitete Lehrmittelfreiheit. Lehrpersonen können Lehrmittel von der kantonalen Lehrmittelliste auswählen und sie im Unterricht einsetzen. Gemäss der Lehrmittelverordnung ist bei der Auswahl auf die Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler und die finanziellen Vorgaben zu achten. Für den Beschaffungs- und Beurteilungsprozess von Lehrmitteln ist die Lehrmittelkommission verantwortlich. Auf der Lehrmittelliste sind geprüfte, bewilligte und den Vorgaben entsprechende Lehrmittel aufgeführt, die entweder den Status «obligatorisch» (o) oder «empfohlen fakultativ» (e) haben. Während der Prüfung erhalten sie den Status «in Prüfung» (p), sind noch nicht für den Einsatz im Unterricht bereit und ebenfalls noch nicht über den Webshop verfügbar.
Im Umgang mit digitalen Tools und Lehrmittelteilen sind die Hinweise zum Datenschutz zu beachten.
Lehrmittelkommission
Die Lehrmittelkommission setzt sich gemäss Lehrmittelverordnung zusammen aus Lehrpersonen der Primarstufe, der Sekundarstufe l, Lehrpersonen der Sonderpädagogik, Schulleitungsmitgliedern, Vertretungen des Amts für Volksschulen, des Stabs Informatik und von Rechnungswesen, Einkauf und Logistik REL.
Aufgaben
Die Lehrmittelkommission befasst sich mit Lehr- und Lernmaterialien in analoger und digitaler Form. Sie beobachtet aktuelle Entwicklungen und nimmt den Bedarf zu bestimmten Lehrmitteln auf. Jährlich analysiert sie Bedarfsmeldungen und priorisiert in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anspruchsgruppen in einer jährlichen «Lehrmittel-Triangulation», für welche Fächer welche Lehrmittel zu prüfen sind.
Anforderungen an die Prüfung der Lehrmittel legt die Lehrmittelkommission fest. Sie beschliesst empfohlene fakultative Lehrmittel und stellt Anträge zu obligatorischen Lehrmitteln an den Bildungsrat. Zudem berät sie das Amt für Volksschulen bei der Erarbeitung und Umsetzung des Lehrmittelkonzepts.
Kooperationspartner
Das Amt für Volksschulen (AVS) leitet im Auftrag der Lehrmittelkommission die Lehrmittelbeurteilungen, veranlasst Verlagspräsentationen und übernimmt damit die organisatorische Verantwortung.
Die Amtliche Kantonalkonferenz (AKK) sowie der Vorstand der Schulleitungskonferenz Primar und Sek l (SLK) delegieren Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder, die gemeinsam mit der Lehrmittelkommission an der Lehrmittel-Triangulation Bedarfsmeldungen analysieren und priorisieren.
Die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) ist eine Institution der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Unter Wahrung der kantonalen Bildungshoheit bietet die ilz verschiedene Dienstleistungen an, unterstützt und entlastet damit die Kantone (z.B. Lehrmittelagenda, Lehrmittelspektrum, ilz.spektor und das Beurteilungsinstrument levanto®). Im Vordergrund steht die Sicherstellung der Lehrmittelversorgung der Schulen mit Schweizer Lehrmitteln. Die ilz ist eine Koordinationsstelle der Kantone und vertreibt keine Lehrmittel.
Lehrmittelliste
Die kantonale Lehrmittelliste führt alle Lehrmittel auf, die vom Bildungsrat und der Lehrmittelkommission beschlossen und mit einem Status versehen wurden. Alle diese Lehrmittel auf der Lehrmittelliste bieten entlang des Lehrplans aufbereitete Lerninhalte, Lernunterstützung und ermöglichen verschiedene Lehr- und Lernmethoden.
Die Lehrmittelliste ist in verschiedenen Ausführungen einsehbar: Einerseits ist sie als Kurzübersicht stufengetrennt mit einer Auflistung der Titel pro Fach verfügbar, andererseits ist eine vollständige Auflistung aller zugehörigen Lehrmittelteile mit Sortier- und Filtermöglichkeiten als Excel bereitgestellt.
- Lehrmittelliste Primarstufe Kurzübersicht (PDF, Stand 14.01.2025)
- Lehrmittelliste Sekundarstufe l Kurzübersicht (PDF, Stand 14.01.2025)
- Lehrmittelliste komplett (EXCEL, Stand 14.01.2025)
Die Lehrmittelauswahl ist in der pädagogischen Verantwortung der Lehrpersonen und soll auf der Basis des Lehrplans und im Rahmen des Schulprogramms dazu beitragen, den öffentlichen Bildungsauftrag optimal zu erfüllen. Im Vordergrund steht mit der geleiteten Lehrmittelfreiheit die bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Aktuelle Neuerungen
Informationen zum Schuljahr 2025/26 (PDF)
Informationen zum Schuljahr 2024/25 (PDF)
Sonderpädagogischer Kommentar zur Lehrmittelliste
Lehrpersonen steht für unterschiedliche Bedürfnisse und Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern im Bereich der speziellen Förderung eine kommentierte Übersicht über praxiserprobte Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.
Sonderpädagogischer Kommentar zur Lehrmittelliste (PDF)
Lehrmittel-Status
Kürzel |
Bezeichnung |
Erläuterung |
o |
Obligatorisch |
Obligatorische Lehrmittel sind unterrichtsleitend einzusetzen. Sind in einem Fach bzw. Bereich für dieselbe Stufe mehrere obligatorische Lehrmittel aufgelistet, muss eines ausgewählt werden. Gemäss Lehrmittelverordnung ist bei der Auswahl auf die Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler und die finanziellen Vorgaben zu achten. Obligatorische oder alternativ-obligatorische Lehrmittel werden von der Lehrmittelkommission vorgeschlagen und vom Bildungsrat beschlossen. Die Kosten trägt der Kanton. Sie stehen vor allem für die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch zur Verfügung. |
e |
Empfohlen fakultativ |
Empfohlene fakultative Lehrmittel werden als qualitativ geprüfte Lehrmittel auf der Lehrmittelliste aufgeführt und damit für den Einsatz im Unterricht empfohlen. Sie können – abhängig vom einzelnen Lehrmittel – unterrichtsleitend sein, müssen aber nicht. Die Wahl aus den zugelassenen Lehrmitteln steht der Lehrperson unter Beachtung der finanziellen Vorgaben und der Kontinuität für Schülerinnen und Schüler frei. Die Kosten werden vom jeweiligen Schulträger übernommen. |
p |
In Prüfung |
Lehrmittel mit dem Status «in Prüfung» befinden sich aktuell in einer von der Lehrmittelkommission beauftragten praxisgestützten Lehrmittelbeurteilung. Nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse erhalten sie entweder einen Status «o» oder «e» oder werden von der Liste entfernt. Aktuelle Entwicklungen werden jeweils auf der kantonalen Lehrmittel Website kommuniziert. Während der Prüfung sind die Lehrmittel noch nicht bestellbar. |
Lehrmittel-Beschaffung

Lehrmittel durchlaufen einen standardisierten Beurteilungsprozess, bevor sie auf die kantonale Lehrmittelliste aufgenommen werden. Dieses Verfahren der Lehrmittel-Beschaffung führt von der Bedarfsmeldung über die Ermittlung des Handlungsbedarfs zur Prüfung und nach der Beschlussfassung zur Aufnahme auf die Lehrmittelliste.
An der jährlichen Lehrmittel-Triangulation analysiert und priorisiert die Lehrmittelkommission gemeinsam mit verschiedenen Anspruchsgruppen den Lehrmittelbedarf aller Fächer und Stufen. Es werden verschiedene Perspektiven auf die aktuelle und zukünftige Lehrmittelsituation eingebracht und miteinander abgeglichen. Die Lehrmittelkommission beschliesst auf dieser Basis Lehrmittel-Prüfungen und gibt sie in Auftrag. Für die Evaluation ist die Praxisgestützte Lehrmittelbeurteilung der zentrale, kriterienbasierte Prozess. Die Lehrmittelkommission legt dafür die zeitlichen und personellen Rahmenbedingungen fest.
Basis für praxisgestützte Lehrmittelbeurteilungen ist das Beurteilungsinstrument levanto® der interkantonalen Lehrmittelzentrale.
Die Evaluationsteams werden vom Amt für Volksschulen in Zusammenarbeit mit der Schulleitungskonferenz zusammengestellt. Die Lehrmittelkommission hat dazu Auswahlkriterien und Anforderungen definiert. Für jedes Lehrmittel wird ein Lehrpersonenteam eingesetzt. Dieses besteht im Normalfall aus 2-4 Lehrpersonen. Sie werden mit dem Lehrmittel ausgestattet, lesen sich ein, füllen individuell levanto® aus und tauschen sich in einer gemeinsamen Auswertungssitzung über die Einschätzungen und Erfahrungen aus.
Der Evaluationsbericht und Lehrmittel-Steckbrief dienen der Lehrmittelkommission als Grundlage für die Entscheidung, ob ein Lehrmittel auf die Lehrmittelliste aufgenommen werden soll oder nicht. Für einen obligatorischen Status des Lehrmittels stellt die Kommission dem Bildungsrat einen entsprechenden Antrag.
Lehrmittel-Bedarf
Allfälliger Bedarf an Lehrmitteln, welche nicht auf der Lehrmittelliste sind, kann der Lehrmittelkommission über dieses Formular gemeldet werden.
Bestellung und Distribution
Digitale Lehrmittelteile
Ist ein Lehrmittelteil digital und nicht im Webshop von REL erhältlich, gibt es aktuell keinen einheitlichen Prozess. Je nach Verlag und Lehrmittel sind zum Zugriff auf digitale Lehrmittelinhalte und zur Bestellung andere Schritte erforderlich.
Bei Lehrmittelteilen, die eine App sind, ist IT.SBL zuständig. Apps müssen über den SelfService von IT.SBL auf dem jeweiligen Gerät installiert werden.
Bestellung von digitalen Lehrmittelteilen
Die Bestellung von digitalen Lehrmittelteilen erfolgt bei analoger Auslieferung gleich wie bei gedruckten Lehrmittelteilen. Zum Beispiel bei Die Sprachstarken (Primar, D) oder Zeitreise (Sek l, GS). Ist die Auslieferung digital, muss die Lehrperson mit ihrer eigenen E-Mail-Adresse ein Benutzerkonto auf der Verlagswebsite erstellen. Die Bestellung wird vorgängig mit den Materialverantwortlichen abgesprochen. Die bestellten Lizenzen werden von der Lehrperson oder einer für Lizenzen zuständigen Person der Schule über das Benutzerkonto verwendet und/oder weiterverteilt. Die Rechnung (per Post oder E-Mail) wird zur Bezahlung weitergereicht an die Schule. Beispiel: NaTech 1-6 (PS, NMG), Diercke Geografie (SEK l, GG).
Für die Abrechnung von Lizenzen ist die Broschüre «Prozessbeschreibung der Bestellung und Distribution von Lehrmitteln» zu beachten.
Im Umgang mit digitalen Tools und Lehrmittelteilen sind die Hinweise zum Datenschutz zu beachten.
Angabe «Leitlehrmittel» bei der Lehrmittel-Bestellung PS
Änderung auf das Schuljahr 2024/25
Auf das Schuljahr 2024/25 müssen Primarschulen bei der Bestellung von Lehrmitteln angeben, ob ein Lehrmittel als Leitlehrmittel eingesetzt wird. Ein Leitlehrmittel ist ein obligatorisches Lehrmittel, dort wo aus mehreren Alternativen ausgewählt werden kann. Es wird unterrichtsleitend eingesetzt und durch den Kanton finanziert. Ergänzende Lehrmittel und Materialien können zusätzlich bestellt und eingesetzt werden. Diese werden von der Gemeinde finanziert. Bei der Bestellung von Lehrmitteln mit Status «empfohlen fakultativ», Schulmaterial, auslaufenden Lehrmitteln oder wo keine Auswahl besteht, braucht es die Angabe «Leitlehrmittel» nicht.
Eine Schule kann damit einen Lehrmittelteil (z.B. Arbeitsheft Zahlenbuch 2) als Leitlehrmittel und zusätzlich weitere Exemplare des gleichen Artikels für den ergänzenden Einsatz bestellen.
Welche Lehrmittel stehen aktuell als Leitlehrmittel zur Auswahl?
Fach |
Stufe |
Auswahl |
D |
1. PS |
Erstleselehrgänge: Die Sprachstarken 1, Deutsch Eins, Bausteine, Leseschlau oder Tobi Fibel |
D |
2.-6. PS |
Die Sprachstarken 2-6 oder Deutsch Zwei bis Sechs |
F |
3.-4. PS |
Ça roule 3-4 oder Mille Feuilles 3-4 |
F |
5.-6. PS |
Ça roule 5-6, Mille Feuilles 5-6, ça bouge oder Dis donc! 5-6 |
E |
5.-6. PS |
English Plus Starter-1, More! oder New World 1-2 |
M |
1.-6. PS |
Schweizer Zahlenbuch oder Mathematik Primarstufe 1-6 |
MI |
5.-6. PS |
inform@21 5-6 oder connected 1|2 |
Unterstützung bei der Lehrmittel-Bestellung
Gemeinsam mit Materialverantwortlichen wurde eine neue Bestellliste erarbeitet. Diese bietet die Möglichkeit, alle Bestellungen von Lehrpersonen zentral zu erfassen und direkt in den Webshop zu importieren. Ein Reiter bietet eine Übersicht über alle Lizenzen, die direkt bei den Verlagen bestellt werden müssen. Bitte beachten Sie zur Bedienung den Reiter «Anleitung» im Dokument.
- Instrument Lehrmittel-Bestellungen PS (Stand 27.02.2025)
- Instrument Lehrmittel-Bestellungen Sek l (Stand 27.02.2025)