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Anmeldung für FMS, WMS oder ein Gymnasium
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Online-Anmeldung für ein Gymnasium, für eine FMS und die WMS des Kantons Basel-Landschaft sowie zur zentralen Leistungsabklärung.Anmeldeprozedere
Der Anmeldeschluss für ein Gymnasium, eine FMS oder die WMS des Kantons Basellandschaft für einen Eintritt im Sommer 2025 war Ende Januar 2025. Das Anmeldefenster für Eintritte im Sommer 2026 wird im Januar 2026 sein, dann ist hier wieder der Link zum Online-Anmeldesystem auffindbar.
Kontakt
Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen Rosenstrasse 25 4410 Liestal
Weitere Informationen zur Anmeldung (bitte rechts aufklappen)
Zuteilung der Mittelschule nach Anmeldung
Hier sei darauf hingewiesen, dass der Schulstandort nicht gewählt werden kann und kein Anspruch auf eine bestimmte Zuteilung besteht. Im Rahmen der kantonalen Klassenbildung wird möglichst diejenige Schule, die am nächsten gelegen ist, zugeteilt. Da die räumlichen Kapazitäten an einzelnen Standorten jedoch beschränkt sind, kann es sein, dass es zu Verschiebungen kommt. Auf das gewählte Schwerpunktfach besteht hingegen ein Anspruch, wenn im ganzen Kanton eine gewisse Anzahl Schülerinnen und Schüler zu einem Kurs einer 1. Klasse zusammengefasst werden können.
Informationssetting für die Anmeldung für die FMS und die WMS
Für die Anmeldung an die FMS und die WMS ist das erfolgreiche Absolvieren des Online-Self-Assessment (www.infosetting-bl.ch) für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Landschaft notwendig. Die entsprechende Bestätigung ist bei der Online-Anmeldung am dafür vorgesehenen Ort hochzuladen. Hinweis: Das Infosetting dauert wegen einer viertägigen Reflexionszeit mindestens 4 Tage.
Besonderheit für Schülerinnen und Schüler aus Schönenbuch bzw. Allschwil
Es stehen wie bisher auch die Basler Gymnasien oder die Basler WMS zur Wahl. Anmeldungen in Basel erfolgen über die elektronische Plattform BS http://www.schul-netz.com/anmeldesystem_bs. Eine gleichzeitige Anmeldung für ein Gymnasium BS und die FMS BL ist möglich. Hinweis: Die Wahl des Kantons ist verbindlich und kann später nicht mehr geändert werden.
Besonderheit für Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen AG und SO
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- Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Solothurn: Es gelten die Übertrittsbedingungen des Kantons Solothurn. Die Anmeldung derjenigen Schülerinnen und Schüler, die gemäss der interkantonalen Vereinbarung ein Gymnasium oder eine FMS im Kanton Basel-Landschaft absolvieren dürfen, muss auch termingerecht über das Online-Anmeldeportal (s. oben rechts) erfolgen.
- Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Aargau: Es ist nur noch eine Anmeldung für die WMS über Schulen kvBL - Digitale Anmeldung möglich, es ist keine Anmeldung für eine FMS oder ein Gymnasium des Kantons Basel-Landschaft mehr möglich.
Zentrale Leistungsabklärung für Mittelschulen
Die allgemeinen Eintrittsbedingungen für die Gymnasien finden sie hier, für die FMS hier und für die WMS hier.
In gewissen Situationen entscheidet eine Leistungsabklärung über die Aufnahme in ein Gymnasium, in eine FMS und bei wenigen Fällen auch über die Aufnahme in die WMS und IMS. Dies kann zum Beispiel beim Übertritt aus einer Privatschule, bei einem Quereinstieg oder bei einem Zuzug aus dem Ausland der Fall sein. Manche Privatschulen haben eine Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft und dann gelten die Übertrittsregeln gemäss dieser Vereinbarung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privatschule, ob eine Vereinbarung besteht und was diese beinhaltet. Besteht keine Vereinbarung, erfolgt der Übertritt gemäss einer zentralen Leistungsabklärung, die unten und in der Spalte rechts näher beschrieben ist.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Kanton Basel-Landschaft, welche sich für eine FMS, ein Gymnasium, die WMS oder die IMS angemeldet haben, werden Ende Februar schriftlich zur Leistungsabklärung aufgeboten. Liegt der Wohnsitz nicht im Kanton Basel-Landschaft, so gelten die Bedingungen des Wohnsitzkantons und gegebenenfalls dessen Aufnahmeprüfungen. Falls Sie nicht sicher sind, was für Sie gilt, melden Sie sich bitte über den rechts oben angegebenen Kontakt.
Die zentrale Leistungsabklärung des Kantons Basel-Landschaft besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch und einer schriftlichen Prüfung in Mathematik. Die Resultate aus der Deutschprüfung und der Mathematikprüfung zählen mit gleichem Gewicht und für eine Aufnahme in die Maturitätsabteilung oder die FMS ist der Durchschnitt der zwei Fächer ausschlaggebend. Für den Eintritt in die FMS müssen weniger Punkte erreicht werden als für den Eintritt in die Maturitätsabteilung.
Eckdaten zur Leistungsabklärung
- Was/Fächer: 60 min Deutsch schriftlich, 60 min Mathematik schriftlich
- Ort: Gymnasium Laufen (Steinackerweg 7, 4242 Laufen)
- Nächster Termin: März/April 2026 (nach Aufgebot, keine freiwillige Teilnahme möglich)
Alte Leistungsabklärungen
- Fach Deutsch: Deutsch 2023, Deutsch 2024
- Fach Mathematik: Mathematik 2023, Mathematik 2024
Weitere Informationen zur Leistungsabklärung (bitte rechts aufklappen)
Wie läuft die Leistungsabklärung ab?
Die Schülerinnen und Schüler absolvieren je eine schriftliche Leistungsabklärung in Deutsch und Mathematik von jeweils 60 Minuten. Die Leistungsabklärung in Mathematik besteht aus einem Teil ohne Taschenrechner (15 min) und einem Teil mit Taschenrechner (45 min). Als Taschenrechner ist nur der TI-30 ECO RS zugelassen (an Sekundarschulen werden teilweise andere Taschenrechner verwendet).
Was ist der Erwartungshorizont?
Als Orientierungsrahmen für die Leistungsabklärung dient der Lehrplan Volksschule BL in den Fächern Deutsch und Mathematik. Inhaltlich sind das die Treffpunkte im Lehrplan des Leistungszuges E der 1. bis und mit 3. Sekundarklasse. Ein Teil der Prüfungsfragen, die für den Eintritt in das Gymnasium relevant sind, entspricht dem Anspruchsniveau des Leistungszug P.
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- Lehrplan für das Fach Deutsch (Relevant sind jeweils die Spalte E und die Zeilen, in denen in Spalte E ein ausgefüllter Punkt vorhanden ist.)
- Lehrplan für das Fach Mathematik (Relevant sind jeweils die Spalte E und die Zeilen, in denen in Spalte E ein ausgefüllter Punkt vorhanden ist.)
Wie wird die Leistungsabklärung bewertet?
Die Leistungsabklärung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine Wiederholung der Leistungsabklärung ist nicht möglich. Die Mitteilung des Resultats erfolgt schriftlich.
Welchen Aufnahmestatus verleiht die Leistungsabklärung?
Wer die Leistungsabklärung erfolgreich besteht, wird mit dem Status „provisorisch“ aufgenommen.