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Eintrittsbedingungen
Schülerinnen und Schüler aus den Leistungszügen E und P einer basellandschaftlichen Sekundarschule haben unter definierten Voraussetzungen die Möglichkeit, in ein Gymnasium einzutreten.
Zwei Bedingungen aus dem Leistungszug P (§53 der Laufbahnverordnung)
- Notendurchschnitt aus allen promotionsrelevanten Fächern von mind. 4.0 und
- eine Punktesumme von mind. 34 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Zwei Bedingungen aus dem Leistungszug E (§51 der Laufbahnverordnung)
- Notendurchschnitt aus allen promotionsrelevanten Fächern von mind. 5.0 und
- eine Punktesumme von mind. 40 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Wann müssen die zwei Bedingungen erreicht werden?
Neu müssen gemäss Laufbahnverordnung diese beiden Bedingungen (Notendurschnitt und Punktesumme) zwingend im Zeugnis des 1. Semesters der 3. Klasse der Sekundarschule erreicht werden. Zudem muss auch zwingend eine der beiden Bedingungen im Zeugnis am Ende des 2. Semesters erreicht werden. Dann erfolgt die Aufnahme provisorisch. Werden in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt, erfolgt die Aufnahme definitiv.