- Basel-Landschaft
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- Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen
- Berufs- und Mittelschulen
- Weiterbildung Schulbereich Sek II
- Schulberatung
Schulberatung
Mögliche Beratungsthemen
- Führungscoaching: Rollenklärung, Vorbereitung MAG, Umgang mit Konflikten und Widerständen
- Teamentwicklung, Kooperation
- Laufbahnberatung, Standortbestimmung
- Umgang mit Belastung am Arbeitsplatz
- Projekte implementieren und leiten
- Schulprogramm: Strategie- und Leitbildentwicklung, Qualitäts- und Förderkonzepte entwickeln und umsetzen
Die Schulberatung deckt nicht ab:
- Ausbildung oder Befähigung für Aufgaben des regulären Berufsauftrags: Ansprechpartner ist die jeweils vorgesetzte Stelle.
Prüfen Sie auch die Kursangebote im Weiterbildungsprogramm - Mentorate, Fachpersonen Unterricht und Kriseninterventionen: Ansprechpartner auf Anfrage
- Beratungen in Bezug auf einzelne Schüler: Ansprechpartner sind der Schulpsychologische Dienst oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Stichwort "Fachkonvent".
- Regelung personalrechtlicher Themen: Erster Ansprechpartner ist die jeweils vorgesetzte Stelle. Der Stab Personal kann beraten und begleiten.
Angebot nutzen
- Sie entscheiden sich für eine Beratungsperson und vereinbaren mit ihr ein Erstgespräch.
- Am Erstgespräch nehmen die Beratungsperson, Sie und idealerweise auch Ihre vorgesetzte Stelle teil. Gemeinsam definieren Sie Ziele und Ablauf der Beratung und erstellen den Kontrakt.
- Für eine Bewilligung muss der Kontrakt der Dienststelle BMH vor dem effektiven Beratungsbeginn vorliegen. Sind die Rahmenbedingungen (s. unten) erfüllt, wird das Beratungshonorar von der Dienststelle BMH nach festgelegten Ansätzen übernommen.
- Die Finanzierung ist erst bei Vorliegen der schriftlichen Bewilligung der Dienststelle BMH gewährleistet.
Kontakt
Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
T 061 552 18 25
habms@bl.ch
Direkt zu
Rahmenbedingungen (bitte rechts aufklappen)
Die Dienststelle BMH ist die bewilligende Instanz für Beratungen. Es kann eine Beratung in begründeten Fällen unterbrechen, beziehungsweise vorzeitig beenden.
Allgemeine Bedingungen
- Das Beratungsthema und die -ziele entsprechen den definierten Grundsätzen des Formats „Schulberatung“.
- Als Vertretung der Auftrag gebenden Schulen ist die jeweils vorgesetzte Stelle in Zielsetzung und Abschluss einer Beratung involviert.
- Werden Beratungspersonen für Teamberatungen oder Mediationen beigezogen, dürfen sie nicht gleichzeitig eine beratende Funktion für einzelne Beteiligte haben.
- Beratungspersonen nehmen Rücksprache mit der Dienststelle BMH, wenn die Beratung nicht mehr den im Kontrakt vereinbarten Zielen entspricht.
- Beratungspersonen erfüllen das Anforderungsprofil gemäss dem Manual für Beratungspersonen.
Umfang und Finanzierung der Beratung
- Vor Beginn einer Beratung, spätestens nach dem Erstgespräch, muss der Dienststelle BMH ein Kontrakt mit Zielvereinbarung und Unterschrift der vorgesetzten Stelle vorliegen.
- Die Finanzierung ist erst bei Vorliegen der schriftlichen Bewilligung der Dienststelle BMH gewährleistet.
- Das Beratungshonorar wird von der Dienststelle BMH nach festgelegten Ansätzen für maximal zehn Stunden Beratung und über maximal ein Jahr übernommen.
- Beratungspersonen von ausserhalb der TNW-Region können zusätzlich Fahrtkosten abrechnen: CHF 0.70/km oder Bahnbillett Basis 1. Klasse Halbtax oder 2. Klasse (maximal erstattbare Entfernung bis Adresse Fachperson gemäss Kontrakt).
- Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine durch zu beratende Personen können von den Beratungspersonen oder der Dienststelle BMH in Rechnung gestellt werden.
- Die Auszahlung des bewilligten Honorars erfolgt direkt an die Beratungsperson nach Eingang der Feedbackbögen und der Abrechnung.