Bin ich mit einem Antrag für Ausbildungsbeiträge bei Ihnen richtig, oder muss ich mich an einen anderen Kanton wenden?
Zuständig sind wir für alle Personen in Erstausbildung, deren Eltern ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben. Bei Zweitausbildungen oder Weiterbildungen sind wir zuständig, wenn Sie vor Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre im Kanton Baselland Wohnsitz hatten und in dieser Zeit erwerbstätig und nicht in Ausbildung waren. Wenn Sie unsicher betreffend Zuständigkeit sind, rufen Sie uns an (061 552 79 99).
Wie lange dauert es, bis ich Bescheid bekomme?
Von der Einreichung des Gesuchs bei der Steuerbehörde am Wohnsitz der Eltern bis zum schriftlichen Entscheid dauert es ein bis zwei Monate, je nach Anzahl der zu bearbeitenden Gesuche. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen.
Ich habe eine Kopie meines Zeugnisses eingereicht, aber die bewilligte Rate nicht erhalten. Warum bekomme ich das Geld nicht?
Wir nehmen Auszahlungen nur gegen Originaldokumente vor. Kopien, Faxe, Fotografien oder eingescannte Belege können wir nicht akzeptieren.
Bis zu welchem Alter kann ich Ausbildungsbeiträge erhalten?
Es gibt keine formale Altersgrenze. Bei der Beurteilung des Gesuchs durch die Kommission für Ausbildungsbeiträge spielt allerdings die Aussicht, dass Sie den Beruf Ihrer Zweitausbildung noch einige Jahre ausüben können, eine Rolle.
Gibt es für berufsbegleitende Ausbildungen auch Ausbildungsbeiträge?
Nein, das Gesetz schliesst die Unterstützung ausdrücklich aus, wenn neben der Ausbildung eine existenzsichernde Tätigkeit zumutbar ist.
Ich habe das Schweizer Bürgerrecht und habe jemanden mit ausländischer Staatsbürgerschaft geheiratet. Können wir Ausbildungsbeiträge für einen Deutschkurs erhalten?
Nein, es werden nur Ausbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, unterstützt. Sprach- oder Computerkurse dienen der Schulung von Einzelfertigkeiten und können darum nicht berücksichtigt werden. Der Kanton Basel-Landschaft fördert aber die Sprachkenntnisse von fremdsprachigen Zugezogenen, indem er Deutschkursesubventioniert.
Kann ich als Asylbewerberin Stipendien erhalten?
Das ist nur möglich, wenn Sie als Flüchtling anerkannt wurden, wenn Sie in der Schweiz Asyl erhalten haben und wenn das Bundesamt für Migration Sie dem Kanton Basel-Landschaft zugewiesen hat. Diese drei Bedingungen müssen allesamt erfüllt sein. Nicht hinreichend ist die vorläufige Aufnahme.
Müssen die Steuerfaktoren meiner Eltern durch deren Wohnsitzgemeinde ausgefüllt werden, obwohl ich schon 32 Jahre alt bin?
Mein Kind will von mir die Steuerzahlen für den Stipendienantrag wissen. Muss ich sie ihm geben?
Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Aufgrund des im Kanton Basel-Landschaft geltenden Steuergesetzes dürfen weder die Steuerbehörde noch wir die elterlichen Steuerzahlen den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern nennen. Deswegen wird das Gesuchsformular auch direkt von der Gemeindeverwaltung an unsere Stelle weitergeleitet und nicht den Antragstellenden zurückgegeben.
Ich habe von Ihnen einen Entscheid erhalten, in dem auf die Überschreitung der elterlichen Einkommenslimite verwiesen wird. Es steht aber nicht, wie hoch die Überschreitung ist. Können Sie mir das nicht mitteilen?
Wir dürfen Ihnen die genauen Steuerzahlen der Eltern nicht eröffnen, da das Steuergesetz unseres Kantons dies unter Strafe stellt. Allenfalls können sich Ihre Eltern bei uns erkundigen, ob die richtigen Zahlen verwendet wurden.
Ich bin mit der Ablehnung meines Gesuchs nicht einverstanden. Was kann ich tun, damit der Entscheid aufgehoben wird?
Die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Entscheid weist Sie auf die korrekte Beschwerdeführung hin. Bei einer Beschwerde wird überprüft, ob der Entscheid aufgrund der bestehenden Gesetzgebung korrekt zustande gekommen ist. Wenn neue Momente vorliegen (niedrigere Steuerzahlen der Eltern o.ä.), können Sie dies unter Beibringung entsprechender Belege geltend machen.
Muss ich jedes Jahr ein neues Gesuch ausfüllen?
Ja, das ist so. Mit der alljährlichen Gesuchstellung können wir Veränderungen in der persönlichen Situation der Stipendiatinnen und Stipendiaten nachvollziehen und die Beiträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechend anpassen.
Kann ich für meine Kinder schon während der obligatorischen Schulzeit Stipendien beziehen?
Nein, die Möglichkeit der Unterstützung mit Ausbildungsbeiträgen beginnt erst mit dem Abschluss der obligatorischen Schule.
Wann muss ich mein Gesuch bei der Gemeinde einreichen?
Die genauen Eingabetermine finden Sie auf der Seite "Gesuch stellen". Sie werden auch jedes Jahr in den ersten beiden Amtsblättern veröffentlicht (für das Jahr 2025 am 02.01.2025 und am 06.01.2025).
Ich möchte eine Ausbildung im Ausland absolvieren. Sind dafür auch Ausbildungsbeiträge möglich?
Ja, wenn es sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handelt und auch die Ausbildungsstätte anerkannt ist.
Wie verhält es sich mit einzelnen Auslandsemestern: Sind auch dafür Ausbildungsbeiträge möglich?
Ja, wenn diese Semester von der Stamm-Ausbildungsstätte in der Schweiz anerkannt werden, gelten sie als normaler Studienbestandteil und können regulär unterstützt werden. Wir empfehlen sehr, die entsprechenden Abklärungen bei der heimischen Ausbildungsstätte frühzeitig zu treffen. Nicht unterstützt werden können hingegen einzelne Semester, Schuljahre oder Zwischenjahre im Ausland, wenn sie nicht im Rahmen einer anerkannten Bildung in der Schweiz oder im Rahmen eines Austausches absolviert werden.
Wo kann ich erfahren, welche privaten Stipendienstiftungen es gibt?
Unser Kanton weist nur sehr wenige private Stiftungen auf, die zudem teilweise sehr stark einschränkende Bedingungen haben. Etwas besser sieht es aus, wenn die Ausbildungsstätte in Basel-Stadt liegt: Konsultieren Sie das Stipendienverzeichnis der Region Basel. In diesem sind auch die Baselbieter Stipendienstiftungen aufgeführt.
Kann ich Akteneinsicht in mein Dossier haben?
Grundsätzlich haben Sie das Recht, die in Ihrem Dossier angelegten Unterlagen einzusehen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass für die elterlichen Steuerdaten die Rechte der Eltern vorgehen: Sie können die damit verbundenen Unterlagen (z.B. Berechnungsblätter, Steuereinschätzung etc.) nur mit einer elterlichen Vollmacht einsehen. Wenn Sie Akteneinsicht möchten, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Sie erhalten dann eine Einladung mit einem Termin.
Wie zuverlässig ist der Prognoserechner ?
Wir haben ihn auf Herz und Nieren geprüft und sind somit sicher, dass er eine hohe Zuverlässigkeit besitzt. Wie aber schon sein Name sagt, gibt er nur einen wahrscheinlichen Wert aus, der zudem nicht rechtsverbindlich ist. Was er nicht prüft, sind formale Gesetzesbedingungen (z.B. stipendienrechtlicher Wohnsitz, die Anerkennung von Ausbildungen und Ausbildungsstätten oder die Bezugsberechtigung an sich sind).