- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Gleichstellung BL
- Fachstelle Behindertenrechte
- Bildung
Bildung
Bildung
Gemäss Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Bildung. Die Vertragsstaaten sorgen dafür, dass dieses Recht ohne Diskriminierung und mit gleichen Chancen verwirklicht wird. Sie bieten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen an.
In der Schweiz schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf Bundesebene vor, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der Ausbildung nicht diskriminiert werden dürfen. Bevor es separate Schulungsangebote gibt, müssen integrative Schulungsformen geprüft werden.
Die Kantone stellen sicher, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine ihren Bedürfnissen angepasste Grundschulung erhalten. Ausserdem sorgen sie dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Wahrnehmungs- oder Artikulationsbehinderungen sowie ihnen nahestehende Personen eine geeignete Kommunikationstechnik lernen können.
2010 stimmte das Baselbieter Stimmvolk der interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) sowie einer entsprechenden Änderung des Bildungsgesetzes zu. Damit wurde der Grundsatz «Integration vor Separation» gesetzlich geregelt.
Ein wichtiges Instrument für Chancengleichheit in der Bildung auf allen Stufen ist der Nachteilsausgleich. Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen, Sprachstörungen oder Behinderungen haben das Recht, dass ihre Prüfungsbedingungen angepasst werden. Dadurch sollen ihre Nachteile so gut wie möglich ausgeglichen werden. Diese Anpassungen gelten auch für Checks und Übertrittsprüfungen. Bei einem Nachteilsausgleich dürfen die Lernziele nicht reduziert werden: die Anforderungen der Leistungserhebung müssen gleichwertig sein.
Bei Mehrkosten für die Berufsbildung oder Weiterbildung aufgrund einer Behinderung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Die Invalidenversicherung ist für Berechtigte während der ersten beruflichen Ausbildung sowie für die Weiterbildung und Umschulung zuständig. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung ermöglicht finanzielle Unterstützung für die Kantone, um Erwachsenen den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen. Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten können so an Weiterbildungen teilnehmen.