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Mobilität
Mobilität
Menschen mit einer Behinderung sollen sich im öffentlichen Raum selbständig fortbewegen können. Aus diesem Grund müssen der öffentliche Raum und der öffentliche Verkehr barrierefrei gestaltet bzw. barrierefrei zugänglich sein. Es braucht somit beispielsweise hohe Haltekanten bei Tram- und Bushaltestellen, taktile oder akustische Signale auf der Strasse, Behindertenparkplätze, usw.
Bund und Kantone sind für die Umsetzung eines barrierefreien öffentlichen Verkehrs zuständig. Das Bundesamt für Verkehr ist verantwortlich für die Infrastruktur des Bahnverkehrs und die Zulassung von Bussen, Schiffen und Seilbahnen. Für den Flugverkehr ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig, einschliesslich der barrierefreien Gestaltung der Flughäfen und der Kommunikation sowie Hilfeleistungen dort und durch Luftfahrtunternehmen. Die kantonalen und kommunalen Tiefbaubehörden sorgen für die behindertengerechte Umgestaltung von Tram- und Bushaltestellen.
Für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs gibt es detaillierte Bestimmungen im Behindertengleichstellungsgesetz, der Behindertengleichstellungsverordnung und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs. Diese Bestimmungen verpflichten hauptsächlich die Transportunternehmen. Der Verband öffentlicher Verkehr spielt eine wichtige Rolle, indem er Planungshilfen und Leitfäden zur Verfügung stellt.
Für Personen, die aufgrund einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, gibt es spezielle Fahrdienste. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bieten unter bestimmten Voraussetzungen vergünstigte Fahrten an, die sich auf das Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz beschränken.