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Sexuelle Belästigung & Gewalt
Sexuelle Belästigung und Gewalt sind sehr weit verbreitet. Sexuelle Belästigungen finden vielerorts statt – während der Ausbildung oder am Arbeitsplatz. Gewalt betrifft Menschen unterschiedlich: Männer werden häufiger im öffentlichen Raum Opfer, Frauen im privaten Bereich. LGBTIQ-Personen erfahren Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Geschlechtsausdrucks.
Sexuelle Belästigung
Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und eine Person in ihrer Würde verletzt. Sexuelle Belästigung kann sich an verschiedenen Orten, zum Beispiel während der Arbeit, in der Schule, bei Lehrveranstaltungen oder bei Anlässen ereignen und von unterschiedlichen Personen ausgehen. Sexuelle Belästigung kann in Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Sie kann zudem von Einzelpersonen, aber auch von Gruppen ausgehen.
Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person(en). Entscheidend ist, wie ihr Verhalten bei Betroffenen ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfinden. Auch Humor und echte Zuneigung rechtfertigen kein belästigendes Verhalten, wenn sich Betroffene dabei unwohl fühlen.
Gewalt
Gewalt betrifft viele. Dabei lässt sich unterscheiden zwischen körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt. Die Tatbestände sind vielfältig: Belästigung, Stalking, Vergewaltigung, Erpressung, Drohung bis hin zu Körperverletzung.
Unterschiedliche Betroffenheit je nach Kontext
Insgesamt fallen laut Polizei-Statistik mehr Männer Gewalt zum Opfer. Relevant ist der Kontext: Die Opfer im privaten Bereich sind grossenteils weiblich. Laut einer Studie haben 42 % der Frauen und 24 % der Männer bereits Gewalt in Paarbeziehungen erlebt. Hingegen trifft Gewalt im öffentlichen Raum mehrheitlich Männer. Opfer-Identität verträgt sich schlecht mit stereotyper Männlichkeit. Dass auch Männer Opfer werden, ist daher vielfach ein Tabu. Auch Gewalt gegen Menschen aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks geschieht häufig im öffentlichen Raum (sog. Hate Crimes).
Bei den Tatpersonen dominieren Männer. Insgesamt verüben sie rund vier Fünftel der Gewalt-Straftaten. Abhängigkeit und Machtverhältnisse können Gewalt hervorbringen. Entsprechend hilft Gleichstellung, der Gewalt den Nährboden zu entziehen.
Sexualisierte Gewalt mit hoher Dunkelziffer
Auch sexualisierte Gewalt ist häufig ein Tabu. Gemäss einer Studie hat jede fünfte Frau in der Schweiz bereits einen sexuellen Übergriff erfahren. 12 % mussten Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen erleben, 7 % wurden mit Gewalt zu Sex gezwungen. Zur Anzeige gebracht werden nur 8 % aller sexuellen Übergriffe. Die Dunkelziffer im Vergleich zu diesen angezeigten Straftaten ist daher hoch. Ein Grund dafür sind Vorurteile: Falsche Annahmen wie «Gewisse Opfer von Vergewaltigungen tragen eine Mitschuld», «Das Opfer hat sich nicht genug gewehrt» oder «Männer können nicht von sexualisierter Gewalt betroffen sein» sind weit verbreitet und belastend für Opfer. Schuld an einem Übergriff ist die Tatperson.
Mit der Revision des Sexualstrafrechts gilt in der Schweiz seit dem 1. Juli 2024 die «Nein heisst Nein»-Lösung. Neu zählt jede sexuelle Penetration, die gegen den Willen einer Person erfolgt als Vergewaltigung. Zudem berücksichtigt das Gesetz auch den möglichen Schockzustand, das sogenannte Freezing: Gerichte können diesen ebenfalls als Ablehnung deuten.
Gleichstellung in Zahlen
Frauen werden häufiger im privaten Bereich Opfer von Gewalt: 2017-2019 waren 448 Frauen und 262 Männer betroffen. Im öffentlichen Raum ist das Verhältnis etwa umgekehrt: 671 männliche Opfer stehen da 313 weiblichen Geschädigten gegenüber.
Broschüren und Studien
- Broschüre: lustig - lästig - stopp! Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Kanton BL
- Broschüre: Sexuelle Belästigung - Ein Ratgeber für Arbeitnehmende
- Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (2024), auch als Kurzversion verfügbar
- Bericht des Bundesrats (2022): Sexuelle Belästigung in der Schweiz
- Studie des NFP 60 (2013): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Wer belästigt wen, wie und warum?
- Hate Crime Bericht 2024