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Personalentwicklung

Personalentwicklung umfasst alle Massnahmen, welche Mitarbeitende und Führungskräfte befähigen, die mit ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen Funktion verbundenen Aufgaben und Herausforderungen zu erfüllen und zu gestalten. Ein wichtiger Aspekt der Personalentwicklung ist das Leben einer Lernkultur im Kanton Basel-Landschaft, die Führungskräfte und Mitarbeitende dazu ermutigt, sich kontinuierlich weiterzubilden und ihre Fähigkeiten zu erweitern.



Personalentwicklungsmassnahmen
Das Personalamt bietet für Mitarbeitende und Führungskräfte des Kantons folgende Personalentwicklungsmassnahmen an:
- Seminarprogramm für Mitarbeitende und Führungskräfte;
- Führungsentwicklung für angehende und erfahrene Führungskräfte;
- Coaching für Führungskräfte.
Die Anstellungsbehörden können ergänzend zum Angebot des Personalamts weitere Personalentwicklungsmassnahmen für Mitarbeitende und Führungskräfte bereitstellen. Zu den Personalentwicklungsmassnahmen der Anstellungsbehörden gehören insbesondere:
- Weiterbildungen;
- interne oder externe Stages;
- Projektarbeit;
- Erweiterung des Tätigkeitsfelds durch Job-Enrichment, Job-Enlargement oder Job-Rotation;
- E-Learning und Blended Learning.
Externe Personalentwicklungsmassnahmen
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt im Rahmen seiner Bedürfnisse als Arbeitgeber auch den Besuch von extern angebotenen Personalentwicklungsmassnahmen. Unterstützt der Arbeitgeber eine nicht angeordnete Weiterbildung mit mehr als Fr. 7'000.-- (in Form von Geld oder Arbeitszeit), entsteht eine Arbeits- und Rückzahlungsverpflichtung. Diese wird in einer individuellen Weiterbildungsvereinbarung geregelt.