Was sind Mietzinsbeiträge?
Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, damit ich Mietzinsbeiträge beantragen kann?
- Sie leben in knappen finanziellen Verhältnissen.
- Es lebt mindestens ein minderjähriges oder ein sich in Erstausbildung befindendes Kind mit Ihnen im gleichen Haushalt.
- Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen. Dies jeweils in ihrer Wohngemeinde.
- Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger oder haben als Ausländer oder Ausländerin einen Ausweis C, B, F oder S.
- Sie sind seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.
Wie gehe ich vor, wenn ich Mietzinsbeiträge beantragen möchte?
Die Gemeinden sind für die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an ihre Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Genauere Informationen, wie Sie Mietzinsbeiträge beantragen können, erhalten Sie daher direkt bei Ihrer Gemeinde.