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Austauschgremien
Das KSA ist Geschäftsstelle für verschiedene Gremien. Dazu zählen die Konsultativkommission Sozialhilfe (KKSH), die Fachkommission Sozialhilfe (FKSH), der Runde Tisch für Armutsfragen und der Ausschuss für interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ-Ausschuss). Weitere Informationen zu den Gremien finden Sie nachstehend.
Konsultativkommission Sozialhilfe (KKSH)
Die Konsultativkommission Sozialhilfe (KKSH) ist ein ständiges Gremium für den Dialog zwischen den Einwohnergemeinden und der Kantonsverwaltung über Themen im Bereich der Sozialhilfe. Es handelt sich bei der KKSH um eine regierungsrätliche Kommission mit politischer Ausrichtung. Die KKSH wirkt bei der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsvorlagen, von politischen Geschäften und von Strategien mit. Sie hält jährlich zwei bis vier Sitzungen ab.
Den Vorsitz in der KKSH hat der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion. Die Liste der aktuellen Mitglieder der KKSH finden Sie hier.
Verordnung über die Konsultativkommission Sozialhilfe (SGS 850.21)
Fachkommission Sozialhilfe (FKSH)
Die Fachkommission Sozialhilfe (FKSH) ist als fachlicher Beirat zwischen dem Kantonalen Sozialamt und den Sozialhilfebehörden tätig. Die FKSH setzt sich aus Fachpersonen aus den Gemeinden wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Mitgliedern der Sozialhilfebehörden zusammen. Es handelt sich um eine regierungsrätliche Kommission. Die FKSH befasst sich mit Fragen des Vollzugs des Sozialhilfegesetzes und der operativen Umsetzung. Zudem nimmt sie fachlich Stellung zu politischen Geschäften im Sozialhilfebereich. Sie hält jährlich zwei bis vier Sitzungen ab.
Den Vorsitz der FKSH hat der Dienststellenleiter des KSA. Die Liste der aktuellen Mitglieder der FKSH finden Sie hier.
Runder Tisch Armutsfragen
Der Runde Tisch Armutsfragen besteht aus Fach- und Führungspersonen der kantonalen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Fachorganisationen. Mit einbezogen werden auch Personen mit Armutserfahrung. Für die Organisation und Leitung des Runden Tisches für Armutsfragen ist das Kantonale Sozialamt (KSA) verantwortlich.
Das Ziel des Runden Tisches ist es, relevante Akteurinnen und Akteure im Kanton zusammenzubringen und die Abstimmung der verschiedenen armutspolitischen Massnahmen über einzelne Politikfelder hinaus zu ermöglichen und fördert den Dialog zwischen verschiedenen relevanten Stellen und das Verständnis zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren.
Im Rahmen des Runden Tisches für Armutsfragen soll dank Kontinuität wird eine Vertrauensbasis aufgebaut, die einen offenen und konstruktiven Austausch ermöglicht. Unterschiedlichen Ziele und Interessen können so ausgangsoffen diskutiert werden und gegenseitiges Verständnis sowie Kompromissbereitschaft kann gefördert werden.
Ausschuss für interinstitutionelle Zusammenarbeit
Der Ausschuss für interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ-Ausschuss) besteht aus Führungs- und Fachpersonen der folgenden Institutionen:
- Fachabteilung Integration (SID) – Integration von Ausländerinnen und Ausländern
- Hauptabteilung Berufsbildung (BKSD) – Bildungs- und Berufsintegration
- IV-Stelle (SVA Basel-Landschaft) – Invalidenversicherung
- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (VGD) – Arbeitslosenversicherung
- Kantonales Sozialamt (FKD) - Sozialhilfe
Ziel der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) ist es, die Eingliederungschancen von Personen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen.
Der IIZ-Ausschuss koordiniert Projekte der beteiligten IIZ-Partner oder initiiert bei Bedarf neue Projekte und erarbeitet gemeinsame Lösungen. Eine Übersicht der IIZ-Projekte im Kanton ist im IIZ-Tätigkeitsbericht 2022-2023 ersichtlich.
