Die Abteilung führt in den Gemeinden Audits durch und überprüft so den ordnungsgemässen Vollzug der Sozialhilfe. Die Mitarbeitenden beraten und schulen die Gemeinden zudem im Sozialhilferecht und im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Bei Zuständigkeitsfragen übernimmt die Abteilung die Vermittlungsrolle zwischen den Gemeinden. Eine weitere Aufgabe der Abteilung besteht darin die vom Bund zugewiesen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf die Gemeinden zu verteilen. Gegenüber dem Bund vertritt sie zudem die Interessen des Kantons. Des Weiteren werden den Gemeinden Kosten vergütet, welche gemäss den gesetzlichen Grundlagen mit dem Kanton abgerechnet werden können.