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Fragen zu provisorischen Vorausrechnungen
Auf welcher Basis wird eine provisorische Vorausrechnung erstellt?
Die provisorischen Vorausrechnungen werden jeweils im Dezember generiert und im Januar versendet. Die Basis der provisorischen Vorausrechnung ist die letzte definitive Veranlagung welche im Dezember verfügbar war. Normalerweise ist dies die Veranlagung des vorletzten Jahres. (Die Steuererklärung des Vorjahres wird erst im laufenden Jahr eingereicht). Allfällige Gesetzesänderungen sind bei der provisorischen Vorausrechnung nicht berücksichtigt.
Welche provisorischen Rechnungen werden im Januar zugestellt?
Im Januar wird die provisorische Vorausrechnung der Staatssteuer (sowie die Gemeindesteuer für Gemeinden die den Steuerbezug an die kantonale Steuerverwaltung übertragen haben) für das laufende Jahr zugestellt. Gleichzeitig wird die provisorische Vorausrechnung der direkten Bundessteuer vom Vorjahr zugestellt.
Wird eine provisorische Vorausrechnung während dem Jahr angepasst?
Eine provisorische Vorausrechnung wird unter dem Jahr nicht angepasst, auch wenn im Verlauf des Jahres die definitive Abrechnung des Vorjahres vorliegt. Eine provisorische Vorausrechnung wird nur durch sich selber, d. h. durch die definitive Rechnung des entsprechenden Jahres ersetzt.
Gemäss eigenem Ermessen ist die provisorische Vorausrechnung zu hoch, muss trotzdem per Fälligkeit der gesamte Betrag einbezahlt werden?
Es liegt in der eigenen Verantwortung, ob bzw. in welcher Höhe Zahlungen bis zur Fälligkeit geleistet werden. Um die gesetzlichen Verzugszinsen zu vermeiden, muss jedoch der einbezahlte Betrag per Fälligkeit ausreichen, um die definitiven Steuern zu begleichen. Einen Steuerrechner finden Sie hier. Bis zum Erhalt der definitiven Rechnung werden keine Bezugshandlungen vollzogen.
Kann eine provisorische Vorausrechnung in Raten bezahlt bzw. eine Zahlungsfristerstreckung beantragt werden?
Solange eine Rechnung provisorisch ist, werden keine Zahlungsvereinbarungen getroffen. Es liegt in der eigenen Verantwortung, ob bzw. in welcher Höhe Zahlungen geleistet werden. Bis zum Erhalt der definitiven Rechnung werden keine Bezugshandlungen vollzogen. Allerdings werden auf definitiven Ausständen, welche nach der Fälligkeit bestehen, die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Zusätzliche Einzahlungsscheine können hier online bestellt werden; die Zustellung erfolgt aus Datenschutzgründen auf dem Postweg.
Wird eine Erinnerung zugestellt, wenn eine provisorische Rechnung nicht bezahlt wird?
Für provisorische Rechnungen werden keine Erinnerungen oder Mahnungen zugestellt, wenn diese bis zur Fälligkeit nicht beglichen werden. Es liegt in der Eigenverantwortung, ob bzw. in welcher Höhe Zahlungen für provisorische Forderungen geleistet werden. Jedoch wird ab der Fälligkeit der gesetzliche Verzugszins erhoben; ebenso, wenn der bis zur Fälligkeit einbezahlte Betrag nicht ausreicht, um die definitive Forderung zu decken.
Weshalb wurde keine provisorische Vorausrechnung bzw. wurden nur leere Einzahlungsscheine zugestellt?
Damit eine provisorische Rechnung erstellt werden kann, benötigt es eine vorgängige definitive Veranlagung. (siehe Basis provisorische Vorausrechnung). Bei einem Neueintritt in die Steuerpflicht (zum Beispiel Volljährigkeit, Zuzug, Änderung des Zivilstandes, usw.) liegt keine Basis zur Erstellung einer provisorischen Vorausrechnung vor. Damit gleichwohl Zahlungen geleistet werden können, wird grundsätzlich ein leerer Einzahlungsschein zugestellt. Zusätzliche Einzahlungsscheine können hier online bestellt werden. Für die eigene Berechnung kann unser Steuerrechner verwendet werden.
Wegzug vom Kanton Basel-Landschaft, trotzdem wurde eine provisorische Vorausrechnung zugestellt?
Besteht im Kanton Basel-Landschaft eine sekundäre Steuerpflicht, zum Beispiel infolge Liegenschaftsbesitz oder Selbständigkeit, wird weiterhin eine provisorische Vorausrechnung zugestellt.
Der Rechnungsbetrag der provisorischen Vorausrechnung wird auf Basis der dazumal letzten definitiven Veranlagung erstellt. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass die provisorische Vorausrechnung der sekundären Steuerpflicht zu hoch ist. In Eigenverantwortung kann weniger einbezahlt werden. Sofern der einbezahlte Betrag bis zur Fälligkeit der provisorischen Rechnung reicht, um die definitiven Steuern zu begleichen, fallen keine Verzugszinsen an. Für die eigene Berechnung kann unser Steuerrechner verwendet werden.
Erst nach erfolgter letzter definitiver Abrechnung, aus welcher ersichtlich wird, dass keine weitere sekundäre Steuerpflicht im Kanton Basel-Landschaft besteht, werden die provisorischen Rechnungen der Folgejahre storniert.