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1. Sprachstanderhebung
Ab Januar 2025 wird jedes Jahr flächendeckend eine Sprachstanderhebung bei allen im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Kindern durchgeführt, die im darauffolgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden (Geburtsdatum 1.8.2021-31.7.2022). Für die Sprachstanderhebung ist die Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons verantwortlich. Das Ziel besteht darin, Sprachförderbedarf von Kindern zu ermitteln. Die Sprachstanderhebung ist keine Bewertung, sondern eine Bestandsaufnahme, die den Schwerpunkt auf frühe Sprachförderung legt. Sie dient einerseits den Erziehungsberechtigten als Orientierung und andererseits den Gemeinden als Grundlage für vorhandenen Förderbedarf.
Die Koordinationsstelle des Kantons lädt die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Teilnahme ein (Brief Beispiel folgt) und sendet einen Link zum Fragebogen über die Deutschkenntnisse ihrer Kinder. Um die unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen, wird der Fragebogen in 12 Sprachen bereitgestellt. Die Gemeinden müssen, falls erforderlich, Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens anbieten. Erziehungsberechtigte können sich dafür direkt an die Anlaufstelle oder -person für frühe Sprachförderung in der Gemeinde wenden. Beim Ausfüllen des Fragebogens im Rahmen der Sprachstanderhebung, sowie bei Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Sprachfördergesetz, können bei sprachlichen Barrieren interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler des HEKS hinzugezogen werden. Dieses Angebot ist freiwillig, kostenlos und kann mit oder ohne Sprachförderobligatorium von den Gemeinden und Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden.
- FAQs Sprachstanderhebung Universität Basel
- FAQs Sprachstanderhebung Kanton BL
- Merkblatt Sprachstanderhebung 2025
Wichtig: Die Erziehungsberechtigten sind gemäss § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die frühe Sprachförderung verpflichtet, an der Sprachstanderhebung teilzunehmen. Die Ergebnisse der Sprachstanderhebung sind anonym und werden nur den Erziehungsberechtigten und den Gemeinden offengelegt. Für Fragen zur Sprachstanderhebung können sich Erziehungsberechtigte auch direkt an die Koordinationsstelle des Kanton wenden. Die interkulturellen Vermittlerinnen und Vermittler von HEKS stehen ab dem 1. Januar 2025 für Fragen zur Sprachstanderhebung kostenlos zur Verfügung (pdf Telefonliste HEKS).