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- 5. Mitwirkung bei der Sprachstanderhebung
5. Mitwirkung bei der Sprachstanderhebung
Für die Sprachstanderhebung ist die Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons zuständig. Sie wird mit einem validierten und codierten Fragenbogen der Universität Basel bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Der Kanton verschickt die Einladung (Elternbrief Beispiel) an die Erziehungsberechtigten. Bleibt eine Antwort aus, informiert der Kanton die Gemeinden. Die Aufgabe der Gemeinden ist es dann, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren und Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens anzubieten. Sind die Schwierigkeiten sprachlicher Art, können interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler, finanziert durch das Kantonale Integrationsprogramm (KIP 3) hinzugezogen werden. Die Gemeinden melden der Koordinationsstelle den Stand der Kontaktaufnahme. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Reaktion der Erziehungsberechtigten erfolgt eine schriftliche Ermahnung von Seiten des Kantons.