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7. Zusammenarbeit mit interkulturellen Vermittlerinnen und Vermittlern für Gemeinden und Erziehungsberechtigte
Beim Ausfüllen des Fragebogens im Rahmen der Sprachstanderhebung, sowie bei Fragen im Zusammenhang mit dem GfS, können bei sprachlichen Barrieren interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler hinzugezogen werden. Dieses Angebot ist freiwillig, kostenlos und kann mit oder ohne Sprachförderobligatorium von den Gemeinden in Anspruch genommen werden. Finanziert wird es durch das KIP 3. Die Liste mit den interkulturellen Vermittelnden von HEKS steht den Gemeinden, Fachlpersonen und Erziehungsberechtigten ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.