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- 1. Anerkennung
1. Anerkennung
Spielgruppen und KITAs können als Angebote früher Sprachförderung anerkannt werden (Tagesfamilien müssen sich zu einer Institution zusammenschliessen). Die Anerkennung berechtigt sie zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Rahmen eines Sprachförderobligatoriums und für den Erhalt des jährlichen Sockelbeitrags. Die Leistungserbringenden (Spielgruppen und KITAs) melden sich bei der zuständigen Ansprechstelle oder -person in der Gemeinde. Diese ist für die Prüfung und Anerkennung zuständig. Leistungserbringende müssen gemäss § 3 des Gesetzes bestimmte Qualitätsvorgaben erfüllen (Kriterien zur Anerkennung als Sprachförderangebot). Der Kanton stellt den Gemeinden für die Prüfung eine Checkliste zur Verfügung. Die Gemeinden melden der Koordinationsstelle des Kantons die Anerkennung von Leistungserbringenden. Die Anerkennung gilt für vier Jahre und muss danach durch die Leistungserbringenden neu beantragt werden. Wenn innerhalb der vier Jahre bekannt wird, dass ein Angebot früher Sprachförderung einzelne Kriterien nicht mehr erfüllt, kann die Anerkennung widerrufen werden. Dies ist dem Kanton ebenfalls zu melden.
- Formular zur Anerkennung von Sprachförderangeboten durch die Gemeinden inkl. Checkliste für die Gemeinden auf Seite 4