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5. Supervisionen
Das Supervisionsangebot dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Die Supervision ist für kantonal anerkannte Angebote obligatorisch und für andere Angebote ebenfalls zugänglich, freiwillig und kostenlos. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für Sprachpädagoginnen, welche dabei unterstützt werden, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen. Die Finanzierung des Supervisionsangebots erfolgt zu 100 % über KIP-Gelder.
Differenzierung: der Besuch des Supervisionsmoduls während den Zertifikatslehrgängen («Sprache und Integration» IG Spielgruppen oder «Frühe sprachliche Förderung» BFS Basel) wird ebenfalls anerkannt, sofern der Anerkennungsantrag und Supervisionsbesuch im gleichen Jahr stattfinden.
Dadurch entfällt in dem Jahr, in dem das Modul absolviert wird, der Bedarf, zusätzlich eine Supervision zu besuchen.
Übergangsregelung 2024:
Information zum Sockelbeitrag 2024: Supervisionsanfragen, welche bis zum 13.12.2024 beim ald eingetroffen (per E-Mail, fruehfoerderung@ald-bl.ch), aber aus organisatorischen Gründen nicht mehr im 2024 möglich sind, dürfen bis Ende Februar 2025 nachgeholt werden. Sie können als Sonderfall nach erfolgter Supervision beim Antrag des Sockelbeitrags 2024 rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Regelung ist eine Übergangslösung für das Startjahr 2024 und beinhaltet ein Kontingent von maximal 30 Terminen.
Die Supervision dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für pädagogisches Personal, welches dabei unterstützt wird, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen.
Information zum Angebot des Ausländerdienstes ald: Ablauf der Supervision
Der Fokus liegt auf dem fachlichen Austausch und Feedback, die Supervision ist nicht bewertend aufgebaut und keine Kontrolle.
- Der Besuch zur Beobachtung in der Gruppe umfasst 60 Minuten.
- Das Auswertungs- und Beratungsgespräch findet ca. 1 Woche später statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Spielgruppen-/Kita-Leitung und der Supervisorin.
Zur Anmeldung gelangen Sie über den Ausländerdienst Baselland (ald).
Eine zweite Möglichkeit ist der Besuch einer Gruppensupervision.
Die Supervisionen finden in Gruppen von 5 bis max. 8 Personen statt, 4x pro Jahr à 2 Stunden.
Die Teilnehmenden bringen aktuelle Themen aus der frühen sprachlichen Förderung ein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer von Brigitte Herz.
Anmeldung bis zum 20. April 2025 an: brigitte.herz@gmx.ch
Die Platzzahl ist limitiert.