Opfer und ihre Angehörigen erhalten nach einer Straftat Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Opferhilfe - auch wenn kein Strafverfahren durchgeführt wurde.
Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz) ist seit 1993 in Kraft.
Die Kantonale Opferhilfe Basel-Landschaft ist eine Fachstelle des Amtes für Justizvollzug. Sie ist zuständig für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes im Kanton Basel-Landschaft.
Zu den Hauptaufgaben der Kantonalen Opferhilfe gehört die Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Leistungen (Entschädigung/Genugtuung). Der Entscheid erfolgt aufgrund des Gesuchs des Opfers, der (allfällig vorhandenen) Strafakten und eigener Abklärungen.
Daneben vertritt die Kantonale Opferhilfe den Kanton bei Regressansprüchen gegen Dritte, namentlich den Täter oder die Täterin.
Im Weiteren gehört die Finanzierung und Beaufsichtigung der anerkannten Opferberatungsstelle beider Basel und der Frauenhäuser in der Region zu den Hauptaufgaben. Die Finanzierung erfolgt gestützt auf einen Auftrag leistungsorientiert.
Die kantonale Opferhilfe Basel-Landschaft informiert ausserdem umfassend über das Thema Opferhilfe sowie deren Organisation im Kanton, leistet Beiträge an Projekte und arbeitet in inner- und interkantonalen Gremien mit.