Die Koordinationsarbeit des AGI stellt sicher, dass die Datensätze der amtlichen Vermessung (AV) und des kantonalen Gebäude- und Wohnungsregisters (kGWR) übereinstimmen, den Richtlinien genügen und bezüglich Gebäudedaten aktuell sind. Sie stützt sich dabei auf Daten von Bauinspektorat, Nachführungsgeometer/innen und Gemeinden, sowie Referenzdaten des Bundes. Der Arbeitsbereich betreibt Schnittstellen für Gebäudeinformationen und Adressen, sowie ein Meldewesen für die Gebäudenachführung in der amtlichen Vermessung.
- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Amt für Geoinformation
- Koordination AV-kGWR
Koordination AV-kGWR
Bestehende Gebäude in Liestal

Dargestellt mit Gebäudepunkten und EGIDen
Projektierte Gebäude Pratteln

Dargestellt mit Gebäudepunkten und EGIDen sowie in Tabellenform mit weiteren Attributinformationen
Projektierte Gebäude Füllinsdorf

Dargestellt mit Baugesuchen, Gebäudepunkten und EGIDen
Übersicht
Gebäudeinfos im kGWR
Das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR) umfasst alle Gebäude im Kanton Basel-Landschaft. Jedes eigenständige Gebäude – bewohnt oder unbewohnt – wird darin durch einen eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) eindeutig gekennzeichnet.
Das AGI versorgt das kGWR mit verschiedenen Gebäudeinformationen. Anhand der laufend aktualisierten Daten der amtlichen Vermessung bewirtschaftet es die Gebäude- und Eingangskoordinaten sowie die Grundrissgeometrie von jedem Gebäude. Dazu ergänzt es zu jedem Gebäude die zugehörige Grundstücksnummer.
Die Zuständigkeiten des AGI sind in der Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister VkGWR definiert. Neben den Gebäudeinformationen ist das AGI für die Adressierung aller Gebäude im kGWR zuständig.
Meldewesen Gebäudenachführung
Wird ein Baugesuch durch das Bauinspektorat bewilligt, so meldet das AGI dies an die zuständige Gemeinde und die Nachführungsstelle durch Übermittlung der neuen EGID-Nummern. Die Gemeinde erhält durch die Meldung den Auftrag, eine Adresse für den Neu- oder Umbau zu vergeben und diese zurückzumelden. Das AGI ist im Anschluss dafür zuständig, die neue Adresse im kGWR zu erfassen. Die Nachführungsgeometerin oder der Nachführungsgeometer übernimmt aus den Bauplänen den Gebäudegrundriss und stellt diesen als projektiertes Gebäude in den AV-Daten dar.
Ist ein Gebäude fertiggestellt und ist die Bauabnahme erfolgt, so meldet dies das AGI der zuständigen Geometerin oder dem zuständigen Geometer und erteilt somit den Auftrag, das Gebäude definitiv zu vermessen. Der aktualisierte AV-Datensatz wird dann wieder zur Nachführung der Gebäudedaten im kGWR verwendet und in GeoView BL dargestellt.
Die Meldepflichten des AGI sind in der KVAV und der GeoNAV geregelt.
Koordination
Für die amtliche Vermessung ist gemäss der Weisung AV-GWR die Gebäudedefinition der Bundesverordnung VGWR massgebend: Entspricht ein Objekt dieser Definition, so ist es als Gebäude-Objekt der Ebene Bodenbedeckung mit dem zugehörigen EGID darzustellen. Des Weiteren gelten für die AV die technischen Vorschriften, die weitere Gebäude in der Ebene Bodenbedeckung festlegen, die im kGWR übernommen werden. Zusätzlich sind in der kantonalen Verordnung VkGWR weitere unbewohnte Bauten definiert, die ebenfalls als Gebäude im kGWR gelten.
Das AGI prüft laufend mittels geeigneter Verfahren, ob die Datensätze der AV und des kGWR den genannten Vorgaben entsprechen, gegenseitig übereinstimmen, sowie aktuell und vollständig sind. Beispielsweise werden von der Geometerin oder dem Geometer gemeldete Abbrüche im kGWR nachvollzogen, oder umgekehrt werden fehlende Adressen in den AV-Daten ergänzt. Insbesondere müssen bei dieser Arbeit die Nachführungsfristen (gem. KVAV) von der Geometerin oder vom Geometer berücksichtigt werden.
Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden betrifft die Gebäudeadressierung. Das AGI übernimmt neue oder geänderte Adressen von der Gemeinde und prüft, ob diese gemäss den Empfehlungen vom Bund gültig sind. In schwierigen Fällen unterstützt das AGI die Gemeinde bei der Adressvergabe. Auch werden neue Strassenbezeichnungen und abweichende PLZ-Angaben geprüft und ggf. mit den Referenzdaten des Bundes (Bundesamt für Statistik, swisstopo) abgeglichen.
Schnittstellen
Die kGWR-Daten können in GeoView BL als Thema dargestellt werden. Für den Datenbezug der kGWR-Daten stehen verschiedene Schnittstellen beim Amt für Daten und Statistik zur Verfügung.
Die kGWR-Daten werden täglich an den Bund übermittelt, wo sie in den gesamtschweizerischen GWR-Datensatz integriert werden und für die weitere Verwendung auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen. Insbesondere werden aus den GWR-Adressdaten die beiden Datensätze «amtliches Strassenverzeichnis» und «amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen» aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.