- Basel-Landschaft
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- Ärztin und Arzt
Ärztin und Arzt
Voraussetzungen
- Ein eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Arztdiplom sowie ein eidgenössischer oder eidgenössisch anerkannter Weiterbildungstitel.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss als vertrauenswürdig eingestuft werden und sowohl physisch als auch psychisch die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.
- Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist: Nachweis genügender Deutschkenntnisse mindestens Niveau C1 (Niveau B2 genügt, wenn nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet wird).
- Für ausländische Diplome und ausländische Weiterbildungstitel ist eine Anerkennung erforderlich, die vor Einreichung des Antrags durch die Medizinalberufskommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfolgen muss.
- Die Aufnahme in das Medizinalberuferegister (MedReg) ist ebenfalls erforderlich.
Online-Bewilligung
Im Kanton Basel-Landschaft steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung. Mit dieser Anwendung können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugang zum Konto für Berufsausübungsbewilligungen personalisiert ist und daher individuell genutzt werden sollte. Bei der Registrierung wird empfohlen, eine private E-Mail-Adresse zu verwenden.
Bewilligungen für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet 600.– Franken.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.
Die Gebühr für die Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beträgt 300.– Franken.