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- Apothekerinnen und Apotheker
Apothekerinnen und Apotheker
Voraussetzungen
- Ein Eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Apothekerdiplom.
- Der Besitz eines eidgenössischen Weiterbildungstitels (FPH Offizinapothekerin / FPH Spitalapotheker).
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss als vertrauenswürdig angesehen werden und sowohl physisch als auch psychisch die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.
- Für ausländische Diplome und ausländische Weiterbildungstitel ist eine Anerkennung erforderlich, die vor Einreichung des Antrags durch die Medizinalberufskommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfolgen muss.
- Die Aufnahme in das Medizinalberuferegister (MedReg) ist ebenfalls erforderlich.
Online-Bewilligung
Im Kanton Basel-Landschaft steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung. Mit dieser Anwendung können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugang zum Konto für Berufsausübungsbewilligungen personalisiert ist und daher individuell genutzt werden sollte. Bei der Registrierung wird empfohlen, eine private E-Mail-Adresse zu verwenden.
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet 600.– Franken.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.