- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Amt für Gesundheit
- Bewilligungen
- Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker
Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker
Voraussetzungen
- Eidgenössisches Diplom HFP bzw. ein vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) als gleichwertig anerkannter ausländischer Abschluss
- Die befristete Bewilligung wird nach Erhalt des Zertifikats der OdA AM für die Dauer von 5 Jahren erteilt (Arbeiten im Mandat, Modul 7).
- mit einem der folgenden Fachrichtungsschwerpunkte:
- Ayurveda-Medizin
- Homöopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN)
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss als vertrauenswürdig eingestuft werden, physisch als auch psychisch die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie die Amtssprache des Kantons Basel-Landschaft beherrschen.
- Eintrag als Gesundheitsfachperson im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG).
Online-Bewilligung
Im Kanton Basel-Landschaft steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung. Mit dieser Anwendung können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugang zum Konto für Berufsausübungsbewilligungen personalisiert ist und daher individuell genutzt werden sollte. Bei der Registrierung wird empfohlen, eine private E-Mail-Adresse zu verwenden.
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet 400.– Franken.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton, ist die Ausstellung kostenlos.