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- Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Voraussetzungen
- Abschluss als dipl. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann HF bzw. Bachelor of Science in Pflege FH/UH oder ein anerkannter ausländischer Abschluss.
- oder altrechtlicher Abschluss gemäss Art. 8 GesBAV.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss als vertrauenswürdig eingestuft werden, physisch als auch psychisch die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie die Amtssprache des Kantons Basel-Landschaft beherrschen.
- Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist: Nachweis genügender Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2.
- Ausländische Abschlüsse müssen vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannt werden.
- Eintrag als Gesundheitsfachperson im Gesundheitsberuferegister (GesReg) bzw. im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG).
Online-Bewilligung
Im Kanton Basel-Landschaft steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung. Mit dieser Anwendung können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugang zum Konto für Berufsausübungsbewilligungen personalisiert ist und daher individuell genutzt werden sollte. Bei der Registrierung wird empfohlen, eine private E-Mail-Adresse zu verwenden.
Pflegefachfrau und Pflegefachmann in Pflegeheimen, Spitex und intermediäre Einrichtungen
Pflegefachverantwortliche in Pflegeheimen, Spitex und intermediären Einrichtungen wird die Berufsausübungsbewilligung im Rahmen der Betriebsbewilligung erteilt. Es ist kein gesondertes Formular für Pflegefachpersonen einzureichen.
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet 300.– Franken.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton, ist die Ausstellung kostenlos.
Die Gebühr für die Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beträgt 300.– Franken.