- Basel-Landschaft
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- Psychotherapeutin und Psychotherapeut
Psychotherapeutin und Psychotherapeut
Voraussetzungen
- Eidgenössischer Weiterbildungstitel oder anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel in Psychotherapie.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss als vertrauenswürdig eingestuft werden, physisch als auch psychisch die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie die Amtssprache des Kantons Basel-Landschaft beherrschen.
- Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist: Nachweis genügender Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2 (Niveau C1,, wenn zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet wird).
- Für ausländische Diplome und ausländische Weiterbildungstitel ist eine Anerkennung erforderlich, die vor Einreichung des Antrags durch die Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfolgen muss.
- Eintrag als eidg. anerkannte Psychotherapeutin oder eidg. anerkannter Psychotherapeut im Psychologieberuferegister (PsyReg).
Online-Bewilligung
Im Kanton Basel-Landschaft steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung. Mit dieser Anwendung können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugang zum Konto für Berufsausübungsbewilligungen personalisiert ist und daher individuell genutzt werden sollte. Bei der Registrierung wird empfohlen, eine private E-Mail-Adresse zu verwenden.
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet 600.– Franken.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.
Die Gebühr für die Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beträgt 300.– Franken.