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Tabak- und Nikotinprävention
Tabak und Nikotin ist ein allgegenwärtiges Thema für Jugendliche. Vapes/PuffBars bzw. E-Zigaretten wie auch Snus werden immer beliebter, im Besondern auch bei Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Zweimal jährlich erscheint der Newsletter der Tabakprävention Baselland. Darin finden Sie Informationen zu Projekten sowie Neuigkeiten der Tabak- und Nikotinprävention.
Informationen zu Tabak und Nikotin
- Informationen für Jugendliche zu Tabak und Vapes
- You are the target - Big Tobacco is watching you. Prove them wrong.
- Informationen zu Tabakprodukten / Nikotinprodukten (Sucht Schweiz)
- Tabak und Nikotin (SafeZone)
- Informations- und Unterrichtsmaterialien zu Tabak und Nikotin
- Weitere Informationen, Links und Broschüren

360° Tabak/Nikotin
Sie haben einzelne Schülerinnen und Schüler, welche bereits mit Tabak/-Nikotinkonsum experimentieren? Ihnen ist das Thema Körper sowie Lungengesundheit wichtig und Sie möchten dazu einen Input haben?
360° ist ein Projekt, welches für die Zielgruppe von Kinder und Jugendlichen im Alter von der 5. Primar bis und mit dem 25. Lebensjahr ausgelegt ist. Der Umfang des Angebots kann an die Anfrage angepasst werden und variiert zwischen einer bis drei Lektionen à jeweils 45 Minuten

Gesetzlichen Grundlagen
Das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) befasst sich unter anderem auch mit alkoholischen Getränken sowie Tabak und anderen Raucherwaren (Genussmittel). Die Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung, TabV) enthält Definitionen betreffend den Tabak und die Tabakerzeugnisse und bestimmt die Anforderungen für ihre Abgabe an den Konsumenten.
Im Kanton Basel-Landschaft regelt das Kantonale Alkohol- und Tabakgesetz (KaATG) zum Schutz der Jugend den Verkauf von Tabakwaren sowie die Werbung im Kanton. So ist Plakatwerbung für Tabakwaren seit dem 1.1.2007 auf öffentlichem Grund, an und in öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Gebäudeteilen sowie auf ihren Arealen und auf Anlagen verboten. Werbung für Tabakwaren in öffentlichen Filmvorführungen, die für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren freigegeben sind, ist verboten. Im Weiteren regelt das KaATG das Abgabealter für Zigaretten. Dieses liegt im Kanton Basel-Landschaft bei 18 Jahren. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion kontrolliert die Verkaufsstellen und kann dazu Testkäufe durch Minderjährige vornehmen lassen. Seit 2010 sind die Tabakautomaten mit einem Sicherungssystem ausgerüstet, welches den Kauf von Zigaretten durch Minderjährige verhindert. Auf den 1.1.2020 wurde das KaATG ausgeweitet auf alle Produkte, die Tabak, den Wirkungstyp Cannabis oder Nikotin enthalten und zum Rauchen, Inhalieren nach dem Erhitzen, Schnupfen oder oralen Gebrauch bestimmt sind.
Der Schutz vor Passivrauchen ist sowohl im Kantonalen Gastgewerbegesetz als auch im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt ein totales Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen inkl. Gastwirtschaftsbetrieben. Fumoirs sind nur erlaubt, wenn diese unbedient und räumlich abgetrennt sind und separat belüftet werden.
Wichtige FAQ zum Bundesgesetz und zu dessen Anwendung finden Sie hier.
Gesetzesverstoss im Bereich Tabak/Nikotin melden
Mit diesem Formular können Sie einen Verstoss gegen das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz wie z.B. den Verkauf von Tabak/Nikotin oder Alkohol an Minderjährige, Tabakautomaten ohne Jugendschutzvorrichtungen oder einen Verstoss gegen das Werbeverbot melden sowie Verstösse gegen das Gastgewerbegesetz im Bereich des Schutz vor Passivrauchen.

In den Informations- und Unterrichtsmaterialien zu Tabak und Nikotin finden Sie als Lehrperson, Erziehungsberechtigte, Jugendsozialarbeitende oder als Jugendliche selbst informative Materialien, welches darauf ausgerichtet ist, tiefe Einblicke zu gewähren und die Grundlagen für verantwortungsbewusste Entscheidungen zu vermitteln.

Informationen zum Rauch- und Konsumstopp
- Rauchstoppberatungsangebot stopsmoking.ch (Telefon 0848 000 181)
- Rauchstoppkurse der Lungenliga beider Basel
- Nikotinstopp-Party der Lungenliga beider Basel
Rauchfreier Monat
Nutzen Sie Ihre Chance im November, um die Rauchstopp-Challenge zu starten!
Einen Monat lang begleitet Sie das Team des Rauchfreien Monats beim Aufhören mit dem Rauchen und versorgt Sie mit Informationen und Tipps.

Nikotinkoffer
In einer Ära, in der neue Produkte der Tabak- und Nikotinindustrie den Markt fluten, ist es wichtiger denn je, Schritt zu halten und sich mit den neusten Produkten vertraut zu machen. Der interaktive Workshop Nikotinkoffer der Lungenliga beider Basel ist ein umfassendes Präventionsinstrument, das über die neusten Nikotin- und Tabakprodukte aufklärt, informiert und sensibilisiert.

stop2drop - gemeinsam gegen Zigaretten-Littering
stop2drop setzt sich gemeinsam mit der Bevölkerung gegen Zigaretten-Littering ein und macht mit Mitmach-Aktionen auf dessen verheerende Umweltschäden aufmerksam – denn es ist höchste Zeit, dass darüber gesprochen und etwas verändert wird!
Weltweit werden jährlich rund 4.5 Billionen Zigarettenstummel achtlos weggeworfen. Die Stummel verursachen gravierende Umweltschäden und haben schwere Konsequenzen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur.

Videounterstützte Tabakprävention
Die Videounterstützte Tabakprävention ist konzipiert für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren, welche eine Klasse der Oberstufe (7.-9. Kl.) besuchen. Den Jugendlichen wird einerseits Wissen zum Thema Tabak vermittelt und andererseits werden sie mittels Einsatz der Videokamera zur Selbstreflexion bezüglich Rauchen angeregt.
Fabienne Guggisberg
Tabakprävention, Gesundheitsförderung in der Jugend
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Schweiz
Tel.: +41 61 552 56 14
E-Mail: fabienne.guggisberg@bl.ch