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- Tabak- und Nikotinprävention
Tabak- und Nikotinprävention
In den westlichen Industriegesellschaften ist der Tabakkonsum eine der Hauptursachen für Krankheit, Invalidität und (frühen) Tod: Die Hälfte der heutigen Raucherinnen und Raucher wird an einer mit dem Rauchen zusammenhängenden Krankheit sterben. Hinzu kommen die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens.
- Informationen zu Tabakprodukten / Nikotinprodukten (Sucht Schweiz)
- Tabak und Nikotin (SafeZone)
- Informationen zum Rauchen / Informationen zu Vapen (feel-ok.ch)
- Studien und Hintergründe (AT-Schweiz)
- Weitere Informationen, Links und Broschüren
- Rauchstopp in der Schwangerschaft * (erhältlich in 12 Sprachen)
- Ohne Rauch ins Leben starten * (für Eltern und Betreuungspersonen von Säuglingen)
- Ohne Rauch startet Ihr Kind besser ins Leben * (für Eltern und Betreuungspersonen von Kleinkindern) (erhältlich in 12 Sprachen)
Zweimal jährlich erscheint der Newsletter der Tabakprävention Baselland. Darin finden Sie Informationen zu Projekten sowie Neuigkeiten der Tabak- und Nikotinprävention.

Gesetzlichen Grundlagen
Das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) befasst sich unter anderem auch mit alkoholischen Getränken sowie Tabak und anderen Raucherwaren (Genussmittel). Die Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung, TabV) enthält Definitionen betreffend den Tabak und die Tabakerzeugnisse und bestimmt die Anforderungen für ihre Abgabe an den Konsumenten.
Im Kanton Basel-Landschaft regelt das Kantonale Alkohol- und Tabakgesetz (KaATG) zum Schutz der Jugend den Verkauf von Tabakwaren sowie die Werbung im Kanton. So ist Plakatwerbung für Tabakwaren seit dem 1.1.2007 auf öffentlichem Grund, an und in öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Gebäudeteilen sowie auf ihren Arealen und auf Anlagen verboten. Werbung für Tabakwaren in öffentlichen Filmvorführungen, die für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren freigegeben sind, ist verboten. Im Weiteren regelt das KaATG das Abgabealter für Zigaretten. Dieses liegt im Kanton Basel-Landschaft bei 18 Jahren. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion kontrolliert die Verkaufsstellen und kann dazu Testkäufe durch Minderjährige vornehmen lassen. Seit 2010 sind die Tabakautomaten mit einem Sicherungssystem ausgerüstet, welches den Kauf von Zigaretten durch Minderjährige verhindert. Auf den 1.1.2020 wurde das KaATG ausgeweitet auf alle Produkte, die Tabak, den Wirkungstyp Cannabis oder Nikotin enthalten und zum Rauchen, Inhalieren nach dem Erhitzen, Schnupfen oder oralen Gebrauch bestimmt sind.
Der Schutz vor Passivrauchen ist sowohl im Kantonalen Gastgewerbegesetz als auch im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt ein totales Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen inkl. Gastwirtschaftsbetrieben. Fumoirs sind nur erlaubt, wenn diese unbedient und räumlich abgetrennt sind und separat belüftet werden.
Wichtige FAQ zum Bundesgesetz und zu dessen Anwendung finden Sie hier.
Gesetzesverstoss im Bereich Tabak/Nikotin melden
Mit diesem Formular können Sie einen Verstoss gegen das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz wie z.B. den Verkauf von Tabak/Nikotin oder Alkohol an Minderjährige, Tabakautomaten ohne Jugendschutzvorrichtungen oder einen Verstoss gegen das Werbeverbot melden sowie Verstösse gegen das Gastgewerbegesetz im Bereich des Schutz vor Passivrauchen.

Hilfe zum Rauch- und Konsumstopp
- Rauchstoppberatungsangebot stopsmoking.ch (Telefon 0848 000 181)
- Rauchstoppkurse der Lungenliga beider Basel
- Nikotinstopp-Party der Lungenliga beider Basel
Rauchfreier Monat
Nutzen Sie Ihre Chance im November, um die Rauchstopp-Challenge zu starten!
Einen Monat lang begleitet Sie das Team des Rauchfreien Monats beim Aufhören mit dem Rauchen und versorgt Sie mit Informationen und Tipps.

stop2drop - gemeinsam gegen Zigaretten-Littering
stop2drop setzt sich gemeinsam mit der Bevölkerung gegen Zigaretten-Littering ein und macht mit Mitmach-Aktionen auf dessen verheerende Umweltschäden aufmerksam – denn es ist höchste Zeit, dass darüber gesprochen und etwas verändert wird!
Weltweit werden jährlich rund 4.5 Billionen Zigarettenstummel achtlos weggeworfen. Die Stummel verursachen gravierende Umweltschäden und haben schwere Konsequenzen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur.
Fabienne Guggisberg
Tabakprävention, Jugend
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Schweiz
Tel.: +41 61 552 56 14
E-Mail: fabienne.guggisberg@bl.ch