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Höchstzahlenverordnung
Ambulante Zulassungssteuerung in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Neue Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH)Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben am 17. Juni 2025 die Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) verabschiedet, welche in fünf medizinischen Fachgebieten eine Zulassungsbeschränkung vorsieht. Die VZH vollzieht die kantonale Umsetzung der Bundesvorgaben für die ambulante Zulassungssteuerung. Anfang Jahr konnten sich Spitäler, Ärztegesellschaften, weitere Fachverbände, Organisationen und Kantone der Nordwestschweiz im Rahmen einer Anhörung zu den neuen Verordnungen äussern. Informationen zur Auswertung der Anhörung finden sich im erläuternden Bericht (s. Unterlagen).
In beiden Kantonen werden künftig fünf Fachgebiete beschränkt: Angiologie (Gefässerkrankungen), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Pro Fachgebiet wird zudem eine kantonale Höchstzahl an zugelassenen Ärztinnen und Ärzte festgelegt. Der Vollzug wird aufgrund des Territorialprinzipes kantonal sein: Die Zulassung gilt nur für den Kanton, in dem sie erteilt wurde.
Die Verordnung tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.
Zu den Unterlagen:
- Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) Kanton Basel-Landschaft
- Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen von ambulanten Leistungserbringern (VZH) Kanton Basel-Stadt
- Erläuternder Bericht Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH)
- Methodenbericht zur Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH)
- Medienmitteilung vom 17. Juni 2025