Arbeitsbewilligungen
- Arbeitszeitbewilligungen
Das eidgenössische Arbeitsgesetz (ArG) regelt unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmenden, welche in seinen Geltungsbereich fallen. Für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen ist das KIGA Baselland zuständig. Vorübergehende Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeitszeitbewilligungen werden vom KIGA Baselland, dauernde Arbeitszeitbewilligungen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ausgestellt.
- Erwerbstätigkeit von Ausländer/innen
Das KIGA Baselland ist zuständig für die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen für ausländische Arbeitskräfte inklusive aller Kontingentsfragen.
- Grenzgänger EU/EFTA (PD U1)
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bei Arbeitslosigkeit in ihrem Wohnsitzstaat versichert. Bei Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen oder bei Insolvenz des Arbeitgebers, ist das Beschäftigungsland zuständig
- Private Sicherheitsdienstleistungen
Information zur Umsetzung des neuen Bewilligungswesens für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft. Das Bewilligungswesen für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft wird durch das Polizeigesetz (§§ 51a-51q) geregelt.