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Infektionskrankheiten und Krankheitserreger
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Stichworten mit Fokus auf meldepflichtige Erkrankungen und wichtige Überträger in der Schweiz.
Meldepflicht
Infektionskrankheiten können eine ernsthafte Gesundheitsbedrohung darstellen. Wegen der Ansteckungsgefahr werden sie auch als besonders bedrohlich wahrgenommen. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Aufgabe des kantonsärztlichen Dienstes (ansteckende Krankheiten beim Menschen), des Kantonstierarztes (Infektionen bei Tieren) und des Kantonslabors (Lebensmittelsicherheit). Die drei Dienste arbeiten dabei zusammen.
Der Infektionsschutz beinhaltet Massnahmen, um das Auftreten übertragbarer Krankheiten zu reduzieren. Bei bereits vorhandenen übertragbaren Krankheiten beinhaltet der Infektionsschutz diverse Vorgehensweisen zur Verhinderung der Übertragung und Ausbreitung.
Das Schweizerische Epidemiengesetz regelt die Umsetzung. Es besteht eine Meldepflicht für knapp 55 übertragbare Krankheiten und Erreger. Zu diesen Krankheiten gehören die Influenza, Masern, durch Zecken übertragbare Krankheiten, Tuberkulose, Durchfallerreger, sexuell übertragbare Erkrankungen, aber auch gefährliche Erreger wie Pest und Ebola.
Die Meldungen werden zum einen direkt vom Labor (Labormeldungen), das die Diagnose einer dieser Krankheiten bestätigt, zum anderen durch die Ärzteschaft (Arztmeldungen), welche Angaben zum klinischen Befund des Patienten enthält, an den kantonsärztlichen Dienst gemeldet. Die Kantonsärztin beurteilt dann die weiteren Massnahmen und leitet die Meldungen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter.
Erreger mit einer hohen Ansteckungsgefahr von Mensch zu Mensch (z.B. Masern (virale Erkrankung) oder Meningokokken (bakterielle Erkrankung)) bedürfen einer Umgebungsabklärung. Erkrankte Personen und potentielle Überträger werden von der gesunden Bevölkerung isoliert, um den Übertragungsweg zu unterbrechen. Dies wird durch einen Ausschluss von der Bevölkerung z.B. von der Arbeit oder der Schule, erreicht.
Der regelmässige Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), welches mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kontakt steht, und mit den anderen Kantonen, garantiert eine lückenlose Überwachung und zeitnahe Information.
Zudem besteht eine enge Kooperation mit der medizinischen Abteilung des Schweizerischen Tropen- und Public-Health Instituts (Tropeninstitut) in Basel.
Die Meldepflicht ist das zentrale Systemelement der Überwachung übertragbarer Krankheiten in der Schweiz. Diese betrifft alle Ärztinnen und Ärzte, Spitäler sowie öffentliche und private Institutionen des Gesundheitswesens sowie Laboratorien in der Schweiz nach dem Grundsatz «Wer diagnostiziert, meldet». Der Leitfaden zur Meldepflichtige Infektionskrankheiten beschreibt neben den Meldekriterien und Meldefristen die jeweiligen Besonderheiten im Meldeprozedere der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Erreger. Auch Ausbrüche oder aussergewöhnliche Häufungen von klinischen oder laboranalytischen Befunden nicht meldepflichtiger Erreger (Skabies, Norovirus und andere) sollen gemeldet werden.
Asiatische Tigermücke
Diese tropische und subtropische Stechmücke breitet sich seit 2003 auch in der Schweiz aus. Ihr Stich erfolgt tagsüber und kann starke lokale Reaktionen verursachen. In den Tropen ist sie eine Überträgerin von Krankheitserregern (Dengue-, Chikungunya- oder Zikavirus). In der Schweiz sind bisher keine Krankheitsübertragungen dokumentiert. Weitere Informationen zur Tigermücke in der Region und Informationen des BAG.
Borreliose
Die Borreliose ist eine bakterielle Erkrankung, die durch Zecken übertragen wird. Nicht immer zeigt sich die typische Wanderröte um den Zeckenstich. Unbehandelt kann es nach Monaten oder Jahren zu Gelenkentzündungen oder Schädigungen des Nervensystems kommen. Eine Impfung ist nicht möglich, jedoch kommen Antibiotika zum Einsatz. Vorsorgemassnahmen sind angepasste Kleidung und Zeckenschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.
Campylobacter
Diese Erkrankung ist gemäss den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit meldepflichtig , siehe Meldepflichtige Infektionskrankheiten. Die Campylobacteriose ist eine bakterielle Infektionskrankheit und verantwortlich für viele Fälle von Durchfall. Sie wird in der Regel über kontaminierte Lebensmittel oder über Geflügelfleisch übertragen. Zur Vorbeugung ist eine konsequente Küchenhygiene unerlässlich. Weitere Informationen finden hier.
Chikungunya
Diese Erkrankung ist meldepflichtig , siehe Meldepflichtige Infektionskrankheiten. Chikungunya ist eine häufige Tropenkrankheit, die von Mücken übertragen wird, die mit dem Chikungunya-Virus infiziert sind. Es wird empfohlen, vorbeugend Massnahmen zum Schutz vor Mückenstichen zu ergreifen sowie die Verbreitung von Mücken zu bekämpfen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Chlamydien
Diese Erkrankung ist unterliegt der Meldepflicht. Chlamydiosen gehören weltweit zu den häufigsten sexuell übertragbaren bakteriellen Infektionen. Die Infektion kann durch ungeschützten Geschlechtsverkehr oder bei der Geburt von der Mutter auf das Kind erfolgen. Eine Chlamydiose kann mit Antibiotika therapiert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Covid-19 (Corona)
Diese Erkrankung ist meldepflichtig, siehe Meldepflichtige Infektionskrankheiten. Covid-19 ist eine Infektionskrankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Die Krankheitssymptome sind bei den meisten Personen leicht bis moderat. Eine Impfung für Risikogruppen ist verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie hier unter Bundesamt für Gesundheit BAG, Covid-19.
Informationen zu Long-Covid finden Sie hier.
Dengue-Fieber
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Das Dengue-Fieber ist eine häufige Tropenerkrankung, die von Mücken übertragen wird, die mit dem Dengue-Virus infiziert sind. Es hat sich weltweit stark ausgebreitet. In der Schweiz kam es bisher nicht zu Übertragungen. Vorbeugend wird der Schutz vor Mückenstichen und die Bekämpfung der Mücken empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Diphtherie
Diese Erkrankung ist meldepflichtig, siehe Meldepflichtige Infektionskrankheiten. Die Diphtherie stellt eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung dar, die durch Toxin-bildende Bakterien verursacht wird. Die Effektivität der Impfung sowie die Einhaltung hygienischer Massnahmen haben dazu geführt, dass die Erkrankung in unseren Breitengraden weitestgehend zurückgedrängt wurde. In Einzelfällenwerden noch importierte Fälle nachgewiesen, beispielsweise bei Rachenabstrichen oder Wundinfektionen. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika und einem Gegengift (Antitoxin). Weitere Informationen finden Sie hier.
Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC, VTEC, STEC)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. EHEC-Bakterien kommen im Darm verschiedener Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) vor und werden durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln oder Wasser übertragen. Die Infektion kann in schweren Fällen Bauchkrämpfe und blutigen Durchfall verursachen. Zur Vorbeugung ist eine konsequente Küchenhygiene wichtig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die FSME ist eine virale Erkrankung, die durch den Stich einer infektiösen Zecke übertragen wird. In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung unbemerkt oder wie eine leichte Grippe. In schweren Fällen kann eine Hirnentzündung mit langwierigen oder bleibenden Ausfällen resultieren. Die Impfung bietet einen verlässlichen Schutz. Weitere Informationen finden Sie hier .
Gelbfieber
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Gelbfieber stellt eine potenziell tödliche Erkrankung dar, die durch Mücken übertragen wird. Sie kommt in Afrika sowie Mittel- und Südamerika vor. Die Impfung gegen Gelbfieber ist in gewissen Ländern obligatorisch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gonorrhoe (Tripper)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Gonorrhoe ist weltweit eine der häufigsten sexuell übertragenen Infektionen. Sie wird bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr übertragen oder bei der Geburt von der Mutter auf das Kind. Die Gonorrhoe kann durch eine Antibiotikatherapie geheilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hepatitis A
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Hepatitis A ist eine infektiöse Leberentzündung, welche durch das Hepatitis-A-Virus ausgelöst wird. Die Übertragung erfolgt über kontaminierte Lebensmittel oder Oberflächen. Bei einem Grossteil der infizierten Personen manifestiert sich eine Gelbsucht. Nach durchstandener Infektion besteht eine lebenslange Immunität. Eine Impfung ist verfügbar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Human Immunodeficiency Virus (HIV)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. HIV («Menschliches Immunschwäche-Virus») wird durch ungeschützten Geschlechtsverkehr sowie Spritzentausch bei Drogenkonsum übertragen. Auch kann es während der Schwangerschaft von der infizierten Mutter auf das Kind und später durch das Stillen übertragen werden. Unbehandelt schwächt HIV das Immunsystem. Die körpereigene Abwehr funktioniert nicht mehr und es kommt zum Ausbruch von AIDS. Eine HIV-Infektion ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, wenn die Therapien nicht konsequent und lebenslang angewendet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Humane Papillomaviren (HPV)
Es gibt viele verschiedene Typen von HPV, welche die Haut oder die Schleimhäute infizieren können. Während die meisten Virentypen harmlos sind, können einige von Ihnen Genitalwarzen oder Krebs auslösen. HP-Viren werden sexuell übertragen. Eine Impfung ist verfügbar. Für Frauen und Männer bietet die Impfung einen Schutz vor HPV-verursachten Krebserkrankungen sowie Genitalwarzen. Die Impfung gegen HPV kann vor einer Infektion der häufigsten und gefährlichsten Virusstämme und deren Konsequenzen schützen. Sie wird für Mädchen und Buben empfohlen. Sie soll vor einer möglichen Ansteckung und damit vor der Einnistung von Viren in die Zellen erfolgen.
Anspruch auf eine Gratis-Impfung haben krankenversicherte Mädchen und Buben im Alter zwischen 11 und 26 Jahren. Die primäre Zielgruppe für die HPV-Impfung in der Schweiz sind 11- bis 14-jährige Mädchen (Basisimpfung, 2-Dosen-Schema). Das BAG und die EKIF empfehlen die Impfung als Nachholimpfung für 15- bis 19-jährige weibliche Adoleszente, sowie als ergänzende Impfung (3-Dosen-Schema ab dem 15. Geburtstag) für Jungen und Männer zwischen 11 und 26 und junge Frauen zwischen 20 und 26 Jahren.
Die Impfung ist für alle Interessierten, welche die Voraussetzungen erfüllen, gratis. Sie wird vom Kanton vorfinanziert und von den Krankenkassen dem Kanton rückerstattet. Es fallen keine Franchise und kein Selbstbehalt an.
Wo ist die Impfung erhältlich?
Im Kanton Basel-Landschaft offerieren die meisten Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte und Frauenärztinnen und Frauenärzte die Gratisimpfung. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, am Impfprogramm teilzunehmen.
Keuchhusten (Pertussis)
Keuchhusten ist eine durch Tröpfchen übertragbare, hochansteckende bakterielle Erkrankung. Sie ist durch einen heftigen, langanhaltenden Husten gekennzeichnet. Bei Neugeborenen und Säuglingen unter sechs Monaten kann eine Infektion zu schweren Komplikationen wie Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen führen. Da Neugeborene und Säuglinge in den ersten zwei Lebensmonaten noch nicht geimpft werden können, wird Schwangeren eine Keuchhusten-Impfdosis während jeder Schwangerschaft empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Legionellose (Legionärskrankheit)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Legionellose manifestiert sich in erster Linie als Erkrankung der Atemwege. Die Infektion erfolgt hauptsächlich durch das Einatmen von feinsten Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Listerien (Listeriose)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Listeriose wird über Nahrungsmittel übertragen und betrifft vor allem geschwächte Personen sowie Schwangere, Neugeborene und ältere Menschen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Malaria
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Malaria ist eine potenziell tödliche, durch Moskitos übertragene Tropenkrankheit. Es ist wichtig, sich vor einer Reise in ein Malariagebiet zu informieren, um das Risiko einer Infektion zu verringern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Masern
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Eine Masernerkrankung wird durch hochansteckende Viren verursacht und kann in jedem Alter auftreten. Die meisten Fälle heilen problemlos ab und hinterlassen eine lebenslange Immunität. Gefürchtet sind die seltenen, jedoch schweren Komplikationen, welche eine Beteiligung von Lunge oder Hirn nach sich ziehen. Die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) bietet einen lebenslangen Schutz. Weitere Informationen finden Sie hier.
Merkblatt Masern
Meningokokken, invasive
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Meningokokken sind Bakterien, die eine schwere Hirnhautentzündung verursachen können. Am häufigsten betroffen sind Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche sowie Personengruppen mit erhöhtem Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko. Diesen wird eine Impfung empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mpox (MPX, Affenpocken)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Das Mpox-Virus wird durch engen, vorwiegend sexuellen Kontakt übertragen. In der Regel verläuft die Krankheit mild. Eine Impfung ist verfügbar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen über die Impfung gegen Affenpocken in der Region finden Sie hier.
Mumps
Mumps ist eine meist harmlos verlaufende Viruserkrankung von Kindern und Erwachsenen. Als Komplikationen können eine Hirnhautentzündung sowie Eierstock- oder Hodenentzündungen bei Erwachsenen auftreten. Es wird die Kombinationsimpfung Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) für alle Säuglinge empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Multiresistente Erreger und Problemkeime in sozialmedizinischen Institutionen
Noroviren
Noroviren sind hochansteckende Erreger von schwerem Brechdurchfall. Gefürchtet sind Ausbrüche in Heimen oder anderen Einrichtungen mit vielen Risikopersonen. Die Übertragung erfolgt über den Mund oder die Nase. Weitere Informationen finden Sie hier.
Pneumokokken, invasive
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Übertragung von Pneumokokken-Erkrankungen erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Zur Vorbeugung gegen schwere Pneumokokken-Erkrankungen steht eine Impfung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier .
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Poliomyelitis wird durch das Poliovirus ausgelöst. Die Fälle von Kinderlähmung sind seit Einführung der Impfung in Europa und in anderen Regionen deutlich reduziert worden. Vereinzelt werden noch importierte Fälle von schlaffer Lähmung erfasst. Weitere Informationen finden Sie hier.
Q-Fieber
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Q-Fieber wird durch Einatmen der Bakterien im Staub oder durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder über Lebensmittel verursacht. Es wird normalerweise mit Antibiotika behandelt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rotaviren
Rotaviren sind bei Kindern weltweit die häufigste Ursache für schwere Durchfälle, die mit einer Hospitalisierung einhergehen. Die Übertragung erfolgt über den Mund (Schmierinfektion). Eine Schutzimpfung für Säuglinge ist verfügbar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Reisemedizin
Vor Auslandreisen wird insbesondere bei Risikopatientinnen und -Patienten empfohlen eine reisemedizinische Beratung in Betracht zu ziehen. Diese beinhaltet unter anderem die Prüfung der Reisefähigkeit, die Kontrolle der benötigten Impfungen und Medikamente sowie die Empfehlung von Verhaltensmassnahmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) , auf Gesundheitsportalen sowie bei den Fachpersonen in Ihrer Apotheke oder Arztpraxis.
Röteln
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Röteln ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die während der Schwangerschaft zu Missbildungen oder zum Tod des Kindes im Mutterleib führen kann. Deshalb werden für alle Säuglinge zwei Dosen der MMR-Impfung empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Saisonale Grippe (Influenza)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Grippe (Influenza) stellt im Winter eine der häufigsten Infektionskrankheiten dar. Das Risiko einer Erkrankung und von Komplikationen lässt sich durch eine Grippeimpfung im Herbst reduzieren. Empfohlen wird sie für bestimmte Risikogruppen und deren Kontaktpersonen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Salmonellen
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Übertragung von Salmonellen erfolgt durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Die Erkrankung beginnt oft mit plötzlich einsetzendem Durchfall und verläuft meist mild. Weitere Informationen finden Sie hier.
Shigellose (Bakterienruhr)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Shigellose ist eine bakterielle Durchfallerkrankung. Zur Ansteckung kommt es durch direkten Kontakt mit Erkrankten oder Lebensmittel, die mit Fäkalien verunreinigt sind. Zur Vorbeugung ist eine konsequente Hygiene wichtig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Skabies (Krätze)
Im Falle eines grösseren Ausbruchs besteht eine Meldepflicht. Skabies (Krätze) ist eine parasitäre Hauterkrankung, die durch den Befall mit der Krätzmilbe verursacht wird. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch engen Körperkontakt oder indirekt über Kleider und Bettwäsche. Die Krankheit verläuft in der Regel mild und ist bei konsequenter Einhaltung der empfohlenen Massnahmen gut behandelbar. Vereinzelt kann es zu hartnäckigen wiederkehrenden Ausbrüchen in Kindergärten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen kommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Syphilis
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Syphilis ist eine sexuell übertragbare Infektionskrankheit.. Sie wird bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr übertragen oder bei der Geburt von der Mutter auf das Kind. Die Syphilis kann durch eine Antibiotikatherapie geheilt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesamt für Gesundheit BAG oder hier.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Tetanus ist eine tödliche Krankheit, die durch ein Toxin-bildendes Bakterium verursacht wird. Tetanus ist durch Impfung und Wundhygiene in unseren Breitengraden eine sehr seltene Erkrankung geworden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tollwut
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Tollwut ist eine durch Viren verursachte Erkrankung, die durch Biss- und Kratzverletzungen erkrankter Tiere oder Kontakt mit deren Speichel auf den Menschen übertragen wird. Die Impfpflicht von Hunden und Katzen sowie strikte Kontrollen haben die Erkrankung in vielen Regionen unter Kontrolle gebracht. Eine Impfung wird für Personen, die beruflichen Risiken ausgesetzt sind, sowie für Reisende in Regionen mit erhöhtem Tollwutrisiko, empfohlen empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tuberkulose
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Tuberkulose war vor Entdeckung der Antibiotika eine weit verbreitete und gefürchtete Erkrankung. Sie wird durch ein Bakterium ausgelöst, welches in den meisten Fällen die Lunge befällt, wobei aber auch andere Organe betroffen sein können. Die klassische Tuberkulose ist in unseren Breitengraden Dank Antibiotika, Hygienemassnahmen und Umgebungsabklärungen selten. Gefürchtet sind importierte oder atypische Ausbrüche bei Risikopatientinnen und -Patienten sowie Antibiotikaresistenzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tularämie / Hasenpest
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Die Tularämie ist eine seltene bakterielle Erkrankung, die durch direkten Kontakt mit infizierten Nagetieren oder indirekt über infiziertes Material durch Zecken oder Mücken übertragen wird. Sie tritt in der Schweiz selten auf und kann mit Antibiotika behandelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Typhus abdominalis
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Beim Typhus handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die in den Tropen verbreitet ist. Es werden Symptome wie erhöhte Temperatur, Kopf- und Gliederschmerzen beschrieben, die später in Phasen mit hohem Fieber und allgemeinem Krankheitsgefühl übergehen können. Bei schweren Verläufen kommt es zu Darmblutungen und eitrigen Entzündungen. Es gibt eine vorbeugende Impfung und wirksame Antibiotika. Weitere Informationen finden Sie hier.
West-Nil-Fieber
Diese Erkrankung unterliegt der Meldepflicht. Das West-Nil-Fieber ist eine virale Erkrankung, welche hauptsächlich bei Vögeln auftritt. Sie kann aber auch auf den Menschen, auf Säugetiere und Wirbeltiere übertragen werden. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über Stechmücken. Weitere Informationen finden Sie hier.
Yersinien
Die Yersiniose ist eine bakterielle Durchfallerkrankung, die bei vielen Tierarten sowie beim Menschen auftreten kann. Die Infektion erfolgt meist über Ausscheidungen sowie kontaminierte Lebensmittel oder Wasser. Zur Vorbeugung ist eine konsequente Hygiene wichtig. Weitere Informationen finden Sie hier .
Zecken
Zecken kommen in der ganzen Schweiz bis zu einer Höhe von ca. 1’500 Metern über dem Meeresspiegel vor. Die bevorzugten Lebensräume sind Laub- und Mischwälder mit üppigem Unterholz (Gräser, Sträucher, Büsche). Dies sind insbesondere Waldränder, Waldlichtungen, Waldwege und Hecken sowie hohes Gras- und Buschland (Weitere Informationen).
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem die Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis von Bedeutung. Weitere Informationen finden Sie hier.