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Über uns
Dem Kantonsärztlichen Dienst untersteht die Bewilligung und Beaufsichtigung der Berufstätigkeit von Medizinal- und Gesundheitsberufen, sowie von stationären (Pflegeheimen), intermediären (Tages- und Nachtstätten) und ambulanten (Spitex) Einrichtungen.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet umfasst den Infektionsschutz und damit die Umsetzung des Epidemiengesetzes; dies beinhaltet die Schadensabwehr und –verhütung von übertragbaren Krankheiten.Der Kantonsärztliche Dienst verantwortet die Mittelbewilligung für stationäre Drogentherapien und Substitutionsbehandlungen und spricht Kostengutsprachen für ausserkantonale Spitalaufenthalte aus. Die Kantonsärztin/Kantonsarzt präsidiert die Rettungskommission und ist in aussergewöhnlichen Lagen Mitglied des kantonalen Führungsstabs.